Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

— 248 — 
Oder: 
Die umstehend bezeichneten Vier und dreissig Ctr. acht cht. Pfd. Zucker in zwei 
zehntel 
Fässern und einer Kiste sind in den Güterwagen Nr. 811 ver Berlin-Hamburger 
Eisenbahn verladen, welcher heut Nachmittag fünf Uhr mit zwei Schlössern Ser. fünf 
und neunzig verschlossen, der Eisenbahn-Verwaltung zur Vorführung bei dem Zollvereins- 
ländischen Haupt-Zollamte zu Hamburg übergeben worden ist. 
Berlin, den 18. Februar 1870. 
  
Königliches Haupt-Steuer-Amt. 
(Stempel.) (Unterschriften.); 
Der oben bezeichnete Güterwagen ist am neunzehnten Februar 1862, Nachmittags 
ein Uhr, hier eingetroffen und nach Abnahme des unverletzten Verschlusses gleichzeitig über 
die Grenze ausgegangen. 
Hamburg, bden 19. Februar 1870. 
Zollvereinsländisches Haupt-Zollamt. 
(Stempel.) (Unterschriften.) 
Auf Grund vorstehenden Ausgangs-Attestes wird nunmehr bescheinigt, daß die um- 
stehend bezeichneten Vier und dreissig Ctr. acht — Pfd. Zucker über die Grenze in 
das Ausland geführt worden sind. 
Berlin, den 23. Februar 1870. 
Königliches Haupt-Steuer-Amt. 
(Stempel.) (Unterschriften.) 
(Die Bescheinigungen über die Ausfuhr und Niederlegung sind nach den Umständen zu ertheilen 
und nur für einzelne Fälle beispielsweise vorstehend angedeutet.) 
—— — ———— — — —
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.