Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

mittelst Verordnung vom 2. Januar 1863 (Seite 1 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes 
vom Jahre 1863) publicirte bürgerliche Gesetzbuch und durch die Verordnung, das Verfahren 
in nichtstreitigen Rechtssachen betreffend, vom 9. Januar 1865 sub IV (Seite 15 fg. des 
Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1865) abgeändert worden sind, die einschlagen- 
den späteren Bestimmungen leiden auch Anwendung auf den Bau einer Staatseisenbahn von 
Chemnitz nach Leipzig und die dadurch bedingte Vergrößerung des Bahnhofs bei Chemnitz. 
&2. Hinsichtlich des bei der Expropriation für diese Eisenbahnanlage zu beobachtenden 
Verfahrens und der dießfallsigen Instruction der Straßenbaucommissioenen und der Taxatoren 
ist allenthalben denjenigen Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollziehungsverordnung 
zum Gesetze vom 3. Juli 1835 (Seite 374 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 
1835), sowie beziehendlich in den zu deren Erläuterung ergangenen Verordnungen vom 14. 
März 1836 (Seite 72 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1836), vom 
5. März 1844 (Seite 122 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1844) und 
vom 26. Februar 1859 (Seite 48 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1859) 
enthalten sind. 
&# 3Die Vorschriften gegenwärtiger, mit Gesetzeskraft versehener Verordnung treten 
sofort mit deren Publication in Wirksamkeit. 
&é#4. Bei dem Baue der gedachten Eisenbahn und beziehendlich bei der Vergrößerung 
des Bahnhofs bei Chemnitz werden nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne zunächst die 
Fluren von Chemnitz, 
Furth, 
Borna, 
Heinersdorf, 
Wittgensdorf 
und 
Röhrsdorf 
betroffen. 
Dresden, den 1. Februar 1869. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
Berichtigung. 
Im § 37, Abs. 3 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betreffend, vom 3. December 1868 (Seite 
1375, Abth. II des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1868) ist anstatt: 
„Gültigkeit“ 
vielmehr zu lesen: 
„Nichtigkeit.“ 
  
Letzte Absendung: am 20. Februar 1869.
	        
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