Geschz-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
7. Stück vom Jahre 1871.
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48. Bekanntmachung,
die Richtungslinie der Ebersbach-Löbauer Zweigbahn betreffend;
vom 10. Juni 1871.
Ul# Bezugnahme auf die Verordnung vom 8. November 1869, die Expropriation
von Grundeigenthum zu Anlegung einer Staatseisenbahn von Großschönau über Warns-
dorf und Seifhennersdorf durch die südliche Lausitz bis Sohland nebst Zweigbahn be-
treffend (Seite 325 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1869), macht
das Ministerium des Innern andurch bekannt, daß die von Ebersbach in der Richtung
auf Löbau zu erbauende Zweigbahn vorerst durch
die Flur Ebersbach
gelegt wird.
Dresden, den 10. Juni 1871.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.
49. Verordnung,
die Abtretung von Grundeigenthum zum Baue einer Staatseisenbahn von Plauen
v nach Oelsnitz betreffend;
vom 14. Juni 1871.
Mit Allerhöchster Genehmigung und auf Grund der von der Ständeversammlung in
der Ständischen Schrift vom 28. Mai 1868 ertheilten Ermächtigung wird von dem
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