Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

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50. Bekanntmachung, 
die Aufhebung der Bauverwalterei zu Auerbach betreffend; 
vom 15. Juni 1871. 
Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs wird die nach § 2 der Be- 
kanntmachung vom 21. Februar 1865 (Seite 84 des Gesetz= und Verordnungsblattes 
vom Jahre 1865) im Bezirke der Amtshauptmannschaft Plauen errichtete und nach der 
durch die Bekanntmachung vom 28. October 1868 (Seite 1272, Abth. II des Gesetz- 
und Verordnungsblattes vom Jahre 1868) erfolgten Bezirksveränderung gegenwärtig 
für die Gerichtsamtsbezirke Auerbach, Falkenstein, Klingenthal, Lengenfeld, Markneu- 
kirchen, Reichenbach, Schöneck und Treuen bestehende Bauverwalterei zu Auerbach mit 
Schluß des Monats Juni dieses Jahres wieder eingezogen. Die Geschäfte derselben 
gehen vom 1. Juli dieses Jahres ab auf die Bauverwalterei zu Plauen über. 
Dresden, den 15. Juni 1871. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Heydenreich. 
  
51. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer in dem Regulative der Sparcasse zu Schirgiswalde enthaltenen 
Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 17. Juni 1871. 
Nechdem mit Allerhöchster Genehmigung das Justizministerium auf Ansuchen der 
Stadtgemeinde Schirgiswalde diejenige Ausnahme von bestehenden Gesetzen, welche in 
der nachstehend abgedruckten Bestimmung des vom Ministerium des Innern bestätigten 
Regulativs für die Sparcasse zu Schirgiswalde enthalten ist, bewilligt hat, so wird Dieß 
hierdurch vorschriftmäßig zur Nachachtung für Alle, die es angeht, bekannt gemacht. 
Dresden, am 17. Juni 1871. 
Ministerium der Justiz. 
D. Schneider. 
Rosenberg.
	        
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