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50. Bekanntmachung,
die Aufhebung der Bauverwalterei zu Auerbach betreffend;
vom 15. Juni 1871.
Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs wird die nach § 2 der Be-
kanntmachung vom 21. Februar 1865 (Seite 84 des Gesetz= und Verordnungsblattes
vom Jahre 1865) im Bezirke der Amtshauptmannschaft Plauen errichtete und nach der
durch die Bekanntmachung vom 28. October 1868 (Seite 1272, Abth. II des Gesetz-
und Verordnungsblattes vom Jahre 1868) erfolgten Bezirksveränderung gegenwärtig
für die Gerichtsamtsbezirke Auerbach, Falkenstein, Klingenthal, Lengenfeld, Markneu-
kirchen, Reichenbach, Schöneck und Treuen bestehende Bauverwalterei zu Auerbach mit
Schluß des Monats Juni dieses Jahres wieder eingezogen. Die Geschäfte derselben
gehen vom 1. Juli dieses Jahres ab auf die Bauverwalterei zu Plauen über.
Dresden, den 15. Juni 1871.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Heydenreich.
51. Bekanntmachung,
die Bewilligung einer in dem Regulative der Sparcasse zu Schirgiswalde enthaltenen
Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend;
vom 17. Juni 1871.
Nechdem mit Allerhöchster Genehmigung das Justizministerium auf Ansuchen der
Stadtgemeinde Schirgiswalde diejenige Ausnahme von bestehenden Gesetzen, welche in
der nachstehend abgedruckten Bestimmung des vom Ministerium des Innern bestätigten
Regulativs für die Sparcasse zu Schirgiswalde enthalten ist, bewilligt hat, so wird Dieß
hierdurch vorschriftmäßig zur Nachachtung für Alle, die es angeht, bekannt gemacht.
Dresden, am 17. Juni 1871.
Ministerium der Justiz.
D. Schneider.
Rosenberg.