Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

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Beilage 1. 
  
Allgemeine Verhaltungsregeln 
für die Heizer stationärer Dampfkessel. 
Ein Dampfkesselheizer muß ein nüchterner, ordentlicher, aufmerksamer Mann sein. 
Er muß mit seinem Geschäfte wohl vertraut sein, denn er ist für alle Schäden und alles 
Unheil verantwortlich, welche aus seiner Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit entstehen und 
welche durch Beachtung der folgenden Verhaltungsregeln hätten vermieden werden können. 
Darüber, daß er diese Verhaltungsregeln genau kenne, hat er sich dem technischen Be- 
amten gegenüber auszuweisen. 
1. Vor Beginn der Beheizung eines Dampfkessels hat sich der Heizer immer zuerst 
davon zu überzeugen, ob sich die erforderliche Wassermenge im Kessel befindet. 
Ist dieß nicht der Fall, so muß vor allen Dingen das fehlende Wasser mittelst der 
Pumpe oder in sonst geeigneter Weise eingeführt werden. 
Die Erkennung des richtigen Wasserstands geschieht mittelst der an dem Kessel an- 
gebrachten Wasserstandsgläser, Probirhähne und Schwimmer. Der Heizer hat sich mit 
deren Einrichtung und Prüfung, wie auch mit ihrer Wiederingangsetzung nach etwa 
erfolgtem Unbrauchbarwerden bekannt zu machen und sich darüber dem technischen Be- 
amten gegenüber auszuweisen. Er hat dafür zu sorgen, daß die Wasserstandsgläser 
immer rein und klar und frei von Verstopfungen sind und daß die Schwimmer frei- 
spielen; Wasserstandshähne hat er oft spielen zu lassen, überhaupt alle vorhandenen 
Apparate zu Beobachtung des Wasserstands ohne Ausnahme gangfähig zu erhalten 
und in angemessenen Zwischenräumen zu benutzen. 
2. Beim Anfeuern ist die Hitze nur allmälig zu steigern, und wenn das Feuer ge- 
hörig im Gange ist, das Brennmaterial in regelmäßigen Zwischenräumen und 
in möglichst gleichen Mengen auf den Rost zu bringen. Die Einbringung zu 
großer Brennstoffmengen auf einmal führt sehr leicht Beschädigungen des Kessels durch 
Verbrennen und durch Entstehung von Blasen herbei, namentlich an den Stellen, die 
unmittelbar über und hinter dem Roste liegen. 
Nach dem Anfeuern hat sich der Heizer bald zu überzeugen, ob die Sicherheits- 
ventile in gutem Stande, namentlich ohne Ueberlastung sind und ob die Verbindung 
zwischen Kessel und Manometer offen ist. Mit der beginnenden Dampfentwickelung, 
deren Eintritt das Manometer anzeigt, hat der Heizer die Sicherheitsventile zu lüften, 
um zu ermitteln, ob dieselben wirklich spielen und nicht angeklebt sind. Lassen die Sicher- 
heitsventile nach Hebung der Belastungshebel keinen Dampf abströmen, so sind sie an- 
geklebt und müssen geöffnet und baldmöglichst gereinigt werden.
	        
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