Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

Inhaber hat diesen Legitimationsschein während des Betriebes seines Gewerbes 
  
  
Deutsches Reich. 
Königreich Sachsen. 
Legitimations-Schein 
für das Jahr 18 
gültig, vorbehältlich der Entrichtung der Landessteuern, für das ganze Gebiet des 
Deutschen Reichs, mit Ausnahme von Bayern. 
N. N. 
wohnhaft zu. 
ist befugt, 
Derselbe wird begleitet von 
, den ten 18 
Königl. Sächs. 
Gebühr ist bezahlt mit 
  
  
(Auf der Rückseite.) 
Beschreibung der Person des Inhabers. 
Statur Augen 
Alter Haare 
  
Unterschrift des Inhabers: 
  
EIIIIIEIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
	        
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