Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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& 30. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Actiengesellschaft „Sebnitzer Papierfabrik vormals Gebrüder 
Just & Comp.“ betreffend; 
vom 2. April 1874. 
Des Ministerium des Innern hat der unter der Firma: „Sebnitzer Papierfabrik 
vormals Gebrüder Just & Comp.“ in Sebnitz bestehenden Actiengesellschaft behufs der 
beabsichtigten Aufnahme einer Anleihe von 250,000 Thlr. zu Ausgabe von auf den 
Inhaber lautenden, mit 5% jährlich zu verzinsenden und bis zum Jahre 1908 
planmäßig auszuloosenden Schuldscheinen im Nennwerthe von je 100 Thlr. nach Maß- 
gabe der vorgelegten Haupt-Schuld= und Pfandverschreibung nebst Anleiheplan die nach- 
gesuchte Genehmigung ertheilt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 2. April 1874. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Schmaltz. 
Fromm. 
  
31. Bekanntmachung, 
die anderweite Anleihe der Stadt Chemnitz betreffend; 
vom 31. März 1874. 
Des Ministerium des Innern hat zu der von dem Stadtrathe zu Chemnitz, unter 
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter der Stadtgemeinde, beschlossenen anderweiten 
Anleihe von 
Sechs Millionen Mark Reichswährung (Zwei Millionen Thaler) 
gegen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, übrigens planmäßig auszuloosenden 
oder zu kündigenden, bis dahin aber mit Vier und ein halb Procent jährlich zu ver- 
zinsenden Schuldscheinen, nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplans, 
sowie der vorgelegten Entwürfe der Schuldscheine, Talons und Coupons die Ge- 
nehmigung ertheilt.
	        
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