Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

—  36  —

portos  mit  der  Bezeichnung  „portopflichtige  Dienstsache“  zu  versehen  sind,  leidet  auch
auf  Packet-  und  Werthsendungen  Anwendung.

Dresden,  den  31.  März  1874.

Die  Ministerien  der  Finanzen,  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
des  Innern,  des  Cultus  und  öffentlichen  Unterrichts  und
der  Justiz.

Frhr.  v.  Friesen.  v.  Nostitz  Wallwitz.  v.  Gerber.  Abeken.

Rosenberg.

 

Letzte  Absendung:  am  14.  April  1874.