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portos mit der Bezeichnung „portopflichtige Dienstsache“ zu versehen sind, leidet auch
auf Packet- und Werthsendungen Anwendung.
Dresden, den 31. März 1874.
Die Ministerien der Finanzen, der auswärtigen Angelegenheiten,
des Innern, des Cultus und öffentlichen Unterrichts und
der Justiz.
Frhr. v. Friesen. v. Nostitz Wallwitz. v. Gerber. Abeken.
Rosenberg.
Letzte Absendung: am 14. April 1874.