Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

Schema A. zu § 21. 
Liste 
der im Bezirk des . . . . . Armee-Korps von der . . . . . . . . . . (GBehörde) . . . . . . . . . . für den Fall 
einer Mobilmachung als unabkömmlich bezeichneten Beamten. 
Termin am 1. Dezember. 
  
  
  
  
  
  
Wann und 
bei welchem 
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Militär-- 
  
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166 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Erläuterungen. Von den pro. Aals unabkömmlich bezeichneten Offizieren und Mannschaften sind abtömmlich und deshalb in die 
vorliegende Liste nicht ausgenommen.
	        
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