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c) die Dampfkessel, Braupfannen und alle übrigen, mit Feuerungsanlagen ver—
keiten befinden;
) die vorherrschend eisernen Wasserräder und Turbinen, die Dampfmaschinen, die
eisernen gangbaren Zeuge, die Wasserdruckwerke mit den zugehörigen Röhren-
leitungen und Reservoirs;
e) die metallenen Dampf= und Wasserleitungsröhren;
I) die eisernen Gasleitungsröhren und Gasmesser (Gasuhren) mit Brennern,
Hähnen, Leuchtern und Zubehörungen;
9) die lediglich in Metall oder in nicht brennbaren Stoffen arbeitenden, in der
Hauptsache selbst aus diesen Stoffen bestehenden Hilfswerkzeuge der Maschinen-
fabriken und dergleichen;
) die Walzwerke und Schmiedehämmer mit Zubehörungen der Stabeisen= und
Metallfabrikation;
i) die metallenen Gebläse mit Zubehörungen, sowie die eisernen Krahne der Eisen-
und Metallgießereien;
k) die sämmtlichen, durch Hand betriebenen Maschinen und die Apparate und Be-
triebsgeräthschaften der sogenannten Hausindustrie, sowie des handwerksmäßigen
Betriebs, einschließlich der durch Menschenkraft in Bewegung gesetzten Buch-
drucker= und lithographischen Pressen und dergleichen:
in die dritte Kategorie:
a) die in Privatgebäuden befindlichen Orgeln, Großuhren, Glocken 2c.:
b) die in Holz oder in anderen brennbaren Stoffen arbeitenden, im Wesentlichen
aus Eisen und Metall bestehenden Hilfswerkzeuge der Maschinenbau-
anstalten und der sonstigen derartigen Fabriken;
e) die vorherrschend aus Eisen bestehenden und mit eisernem Triebwerke ver-
sehenen Maschinen der Zwirnereien, Wirkereien, Webereien, Walken, Appretur-
anstalten und dergleichen;
6) die Buchdruckerpressen und dergleichen Maschinen mit mechanischem Betriebe:;
e) die vorherrschend aus Eisen bestehenden gangbaren Zeuge der Papiermühlen
und Papierfabriken;
f) die vorherrschend aus Metall bestehenden Maschinen der Kattun und Zeng-
druckereien, sowie die mechanischen Wollkämmereien;
8) die Apparate und Betriebsgeräthschaften der Branntweinbrennereien, Destillations-
anstalten, und der chemischen Fabriken und Laboratorien;