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Höchst—
Mindest—
Nr. Kostenpflichtige Sache. Betrag. Bemerkungen.
%% 5%
3. Dismembrationssachen:
Verfahren mit Einschluß der Dispensationsfälle 2 —|bis20—Bei sehr geringfügigen Ob-
jecten bleibt auch ferner
kostenfreies Expediren nach-
gelassen.
4.] Gewerbesachen:
A. Verhandlungen in Bezug auf Gewerbsanlagen
nach §§ 16 fg. der Reichsgewerbeordnung
a) Verfahren bis zu Eröffnung der Genehmig-
.ung oder Versagung, beziehentlich der Ent-
scheidung über erhobene Widersprüche 5— 100—
b) Recursverfahren bis zu Eröffnung der
höheren Entscheidung 3 — 30—
B. Verhandlungen in Schanksachen ec. nach 8 38
der Gewerbeordnung
a) Verfahren bis zu Eröffnung der Genehmig—
ung oder Versagung 3.— 550—
b) Recursverfahren bis zu Eröffnung der
höheren Entscheidung . 2 10—
C. Verhandlungen in Bezug auf Legitimations-
schein-Gesuche nach Tit. III der Gewerbe-
ordnung
a) Verfahren bis zu Ertheilung des Scheins
oder Abweisung des Gesuchs 110Der Kostenanfatz der Bür-
germeister in mittleren und
kleinen Städten und der
Gemeindevorstände richtet
sich nach der Vorschrift in
§ 3, Abs. 2 der Verord-
nung, die Legitimations-
scheine zum Gewerbebe-
triebe im Umherziehen be-
treffend, vom 24. Mai 1876
(Seite 253 des Gesetz= und
Verordnungsblattes vom
n Jahre 1870).
b) Recursverfahren bis zu Eröffnung der
höheren Entscheidung 2 —. 10 —
D. Verhandlungen in sonstigen Gestattungs-,
sowie in Untersagungs= oder Zurück-
nahmefällen, und in anderen gewerblichen
Angelegenheiten