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Betreffenden bei ihrer Ueberweisung zur Ersatz-Reserve J sofort ausgehändigt
werden können. «
Auf den Ersatz-Reserve-Scheinen J und den Ersatz-Reserve-Pässen ist der
Tag der Aushändigung zu vermerken.
§ 72,7 ist im Alinea 2 das Wort „spätestens“ zu streichen und hinter „übergeführt"
einzuschalten:
„Sie sind bei vorhandener Tauglichkeit zum Dienst mit der Waffe, und
wenn erforderlich, unter Vertheilung auf eine andere Waffengattung, sämmtlich
als Uebungsmannschaften auszuwählen (8 53, 5).“
§ 72 ist hinzuzufügen:
10. Den als übungspflichtig ausgewählten Ersatz-Reservisten ist bei ihrer Ueber-
weisung zur Ersatz-Reserve der Gestellungstag für die erste Uebung bekannt zu
machen (K. O. § 15 A, 4).
N. z. R. M. G. Art. 1, § 3,2 und 3.
Auch ist die unmittelbare Aushändigung von Gestellungs-Ordres an die-
selben zu veranlassen oder, wenn dies nicht geschehen kann, ihnen mitzutheilen,
daß sie Näheres über Ort und Stunde der Gestellung durch das sie kontrolirende
Landwehr-Bezirks-Kommando erfahren werden.
8 82,4 ist zu streichen und dafür zu setzen:
„Wenn in einzelnen Fällen besondere nicht ausdrücklich vorgesehene Billig—
keitsgründe vorliegen, so kann die vorzeitige Entlassung durch das zuständige
Kriegsministerium in Gemeinschaft mit der obersten Civil-Verwaltungsbehörde
des Heimathsbezirks des Reklamirten genehmigt werden.“
N. z. R. M. G. Art. IL, 8 53.
883,1 ist zu streichen „vor Beginn des militärpflichtigen Alters.“
8 83,4 ist zu streichen, dafür ist zu setzen:
4. Wer bis zum 31. März keinen Meldeschein nachgesucht oder erhalten, be—
ziehungsweise innerhalb der Gültigkeitsdauer eines solchen keinen Gebrauch
von demselben gemacht hat, muß — sofern er schon militärpflichtig ist —, bis
zur Beendigung des Aushebungsgeschäfts, und sofern er überzählig bleibt, bis
zum 1. Februar n. J. zur Disposition der Ober-Ersatz-Kommission verbleiben;
es sei denn, daß diese selbst auf Antrag eines Truppen= oder Marinetheils die
Genehmigung zur Ertheilung des Meldescheins giebt.
N. z. R. M. G. Art. II, § 10.
§ 86, 2 ist im Alinea 1 hinter „erreicht“ einzuschalten:
„das zwanzigste Lebensjahr aber noch nicht vollendet.“
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