Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1883. (49)

— 27 — 
Gesetz- und Verordnungoblatt 
für das Königreich Sachsen. 
4. Stück vom Jahre 1883. 
4 
  
  
Inhalt: Nr. 13. Bekanntmachung, die Concessionirung der Hamburg-Bremer Feuerversicherungs-Gesellschaft 
in Hamburg betr. S. 27. — Nr. 14. Bekanntmachung, den zwischen Sachsen und Preußen wegen 
Regelung von Differenzen in den Grenzvarochieen Großdölzig und QOuesitz abgeschlossenen Receß betr. 
S. 28. — Nr. 15. Verordnung, die Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung im Jahre 
1883 betr. S. 32. — Nr. 16. Bekanntmachung eines anderweiten Nachtrags zu den Statuten des 
Albrechtsordens S. 34. 
  
Nr. 13. Bekanntmachung, 
die Concessionirung der Hamburg-Bremer Feuerversicherungs-Gesellschaft 
in Hamburg betreffend; 
vom 19. April 1883. 
Des Ministerium des Innern hat der Hamburg-Bremer Feuerversicherungs-Gesell- 
schaft in Hamburg auf Grund der von derselben eingereichten Statuten zu der von der- 
selben beabsichtigten Wiederaufnahme ihres bereits früher hierlands betriebenen Ge- 
schäftes der Mobiliarfeuerversicherung im Königreiche Sachsen unter den durch das 
Gesetz, das Mobiliar-Feuerversicherungswesen betreffend, vom 28. August 1876 und 
die dazu gehörige Ausführungsverordnung vom 20. November desselben Jahres vor- 
geschriebenen Bedingungen und Beschränkungen mit Vorbehalt des Widerrufs die nach- 
gesuchte Concession ertheilt. 
Es wird Solches und daß die Gesellschaft für das Königreich Sachsen 
Leipzig 
zum Sitze ihrer Geschäftsverwaltung gewählt und daselbst ihren Gerichtsstand hat, 
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 19. April 1883. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. Münckner. 
1883. 6
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.