Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1883. (49)

— 39 — 
Reichenau bearbeiteten Varianten werden nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne 
derselben die Fluren 
Zittau, 
Kleinschönau, 
Zittel, 
Friedersdorf, 
Reibersdorf und 
Reichenau 
betroffen. 
Dresden, den 30. Mai 1883. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Müller. 
  
Nr. 19. Verordnung 
wegen Verbffentlichung einer von dem Landtagsausschusse zu Verwaltung der 
Staatsschulden unter dem 6. d. M. erlassenen Bekanntmachung; 
vom 7. Juni 1883. 
Die nachstehende Bekanntmachung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staats- 
schulden vom gestrigen Tage, die Aufkündigung des Restes der Abschnitte Lit. C und D 
der 4procentigen Staatsanleihe vom Jahre 1869 betreffend, wird andurch zur all- 
gemeinen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 7. Juni 1883. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Könneritz. 
Wolf. 
8*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.