Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1883. (49)

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Nr. 37. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Actiengesellschaft „Deutsche Jute-Spinnerei und Weberei“ 
zu Meißen betreffend; 
vom 11. September 1883. 
Der Actiengesellschaft „Deutsche Jute-Spinnerei und Weberei“ zu Meißen ist behufs 
Aufnahme einer Anleihe in Höhe von Neunhundert Tausend Mark (900000.) zu 
Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit jährlich Fünf vom Hundert vom Tage der 
Emission an zu verzinsenden und planmäßig bis zum Jahre 1920 auszuloosenden 
Partial-Obligationen im Nominalbetrage von je Sechs Hundert Mark (6004) sammt 
Talons und Coupons nach Maßgabe der vorgelegten Schuldverschreibung sammt 
Tilgungsplan die nachgesuchte Genehmigung ertheilt worden. 
Solches wird mit dem Bemerken, daß wegen der vorgedachten Anleihe sammt 
Zinsen und Kosten der auf Folium 610 des Grund- und Hypothekenbuchs für Meißen 
eingetragene Grundbesitz der Actiengesellschaft verpfändet worden ist, andurch zur öffent— 
lichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 11. September 1883. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Für den Minister: Für den Minister: 
v. Einsiedel. Meusel. Löhr. 
Nr. 38. Bekanntmachung, 
die Verlegung der Blindenvorschule von Hubertusburg nach Moritzburg betreffend; 
vom 19. September 1883. 
Nachdem die nach Inhalt der Bekanntmachung vom 14. Juni 1862 (G.= u. V.-Bl. 
S. 284) in Hubertusburg als Zweiganstalt der Landesblindenanstalt zu Dresden er— 
öffnete Blindenvorschule nach Moritzburg verlegt worden ist, wird Solches hierdurch mit 
dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an den übrigen Bestimmungen 
der obenangezogenen Bekanntmachung etwas nicht geändert wird. 
Dresden, den 19. September 1883. 
Ministerium des Innern. 
Vv. Noftitz-Wallwitz. Geyh. 
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