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Nr.
Seite.
29. April
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3. Mai
Mai
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Juni
Juni
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15. Mai
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10. Juni
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10. Juni
12. Juli
12. Juli
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12. Juli
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Verordnung des Finanz-Ministeriums, die Gebühren für Erhebung
der Einkommensteuer und für Besorgung der übrigen, den Ge—
meindebehörden bei der Einkommensteuer obliegenden Geschäfte
in den Jahren 1884 und 1885 betr.
Gesetz, die Bekanntmachung von Gesetzen und Verordnungen betr.
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen, eine
Anleihe der Stadt Leipzig betr.
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen, eine
Anleihe der Stadt Annaberg betr.
Gesetz, die Ausführung des Reichsgesetzes über Abwehr und unter-
drückung der Reblauskrankheit vom 3. Juli 1883 betr.
Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums, die Ernennung von Com-
missaren für den Bau mehrerer Secundär-Eisenbahnen betr.
Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums, die Uebertragung des
Baues zweier Secundär-Eisenbahnen an die Generaldirection
der Staatseisenbahnen betr.
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Ermittelung und Fest-
stellung der nach dem Gesetze vom 12. Mai 1884 für auf obrig-
keitliche Anordnung vernichtete oder bes schadigte Reben zu gewähren-
den Entschädigungen betr.
Verordnung des Ministeriums des Innern zu Ausführung des Reichs-
gesetzes vom 3. Juli 1883, die Abwehr und Unterdrückung der
Reblauskrankheit betr.
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, die Schlacht-
steuer von den auf Anordnung der Polizeibehörden wegen Seuchen
getödteten, oder wegen der Folgen der Schutzimpfung gegen
Lungenseuche geschlachteten schlachtsteuerpflichtigen Viehstücken betr.
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen, eine
Anleihe der Actiengesellschaft „Lauchhammer, vereinigte vormals
Gräflih Einsiedel'sche Werke“ zu Riesa betr.
Verordnung sämmtlicher Ministerien, Maßregeln gegen Mungas=
ungen betr.
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen, eine
Anleihe der Steinkohlen-Actien-Gesellschaft „Bockwa-Hohndorf
Vereinigt Feld bei Lichtenstein“ betr. .
Bekanntmachung der Ministerien der Finanzen und der auswärtigen
Angelegenheiten, den zwischen Sachsen und Oesterreich-Ungarn
wegen Regelung einiger theils schon bestehenden, theils noch aus-
zuführenden Eisenbahnverbindungen an der sächsisch-böhmischen
Grenze unter dem 5. Mai 1884 abgeschlossenen Staatsvertrag betr.
Gesetz, die Aufhebung des Chaussee= und Brückengeldes betr.
Verordnung des Finanz-Ministeriums, Veröffentlichung einer Bekannt-
machung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staats-
schulden, die Aufkündigung des Restes des vormals 5procentigen,
auf 4 Procent herabgesetzten Theils der als Staatsschuld über-
nommenen Prioritätsanleihe der vormaligen Leipzig-Dresdner
Eisenbahn-Compagnie vom 1. März 1866 betr. .
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