Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

  
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
1. Stück vom Jahre 1886. 
  
Inhalt: Nr. 1. Bekanntmachung, die Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen im Jahre 1886 
betr. S. 1. — Nr. 2. Berordnung, die militärischen Pulvertransporte betr. S. 2. — Nr. 3. Bekannt- 
machung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Zwickan betr. S. 3. — Nr. 4. Bekanntmachung, die Fest- 
stellung der Wahlbezirke für die Landessynode betr. S. 4. 
  
Nr. 1. Bekanntmachung, 
die Festsetzung des Betrages der für die Natural-Verpflegung der Truppen 
im Jahre 1886 zu gewährenden Vergütung betreffend; 
vom 22. December 1885. 
Zufolge der Vorschriften im 3. Absatze von § 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Natural- 
leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (R.-G.-Bl. S. 52) 
ist in Nr. 297 des diesjährigen Deutschen Reichs-Anzeigers nachstehende Bekanntmachung 
erlassen worden: 
„Auf Grund der Vorschriften im § 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Natural- 
leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (R.-G.-Bl. 
S. 5) ist der Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung 
für das Jahr 1886 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und 
Tag zu gewähren ist: 
mit Brot: ohne Brot: 
à) für die volle Tageskost 80 Pfennige, 65 Pfennige, 
b) = Miittagskost 40 - 35 
Ausgegeben zu Dresden den 20. Januar 1886.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.