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in die vierte Kategorie:
a) die Mahlmühlen jeder Art, wie Getreide-, Graupen-, Gries-, Schrotmühlen und
dergleichen, sowie die Oelmühlen, die Poch-, Stampf- und Schleifwerke, in—
gleichen die Zerkleinerungswerke für brennbares Material;
b) die Maschinen der Wollkämmereien und der Spinnereien von Kammgarn;
c) die Apparate und Geräthschaften der Oelraffinerien und ähnlicher Betriebe;
ch die Holzbearbeitungsmaschinen mit Einschluß der Kreis- und Bandsägen, der Tisch-
lereien, Baufabriken und dergleichen Werkstätten;
e) die hölzernen Wasserräder und dergleichen Triebwerke;
in die fünfte Kategorie:
a) die Maschinen 2c. der Spinnereien von Baumwolle, carbonisirter Kunstwolle und
Seidenabfall, sowie die Streichgarnspinnmaschinen;
b) die Sägegatter und Fourniersägen mit Zubehörungen der Schneidemühlen;
J0) die Maschinen und Geräthschaften der Flachsbereitungsanstalten;
d) die Gardinenausschneidemaschinen;
in die sechste Kategorie:
a) die Maschinen 2c. der Spinnereien von Flachs und Werg, Hanf, Jute und der-
gleichen, von Vigogne, nicht carbonisirter Kunstwolle und von Baumwolle nach
Streichgarnsystem, sowie die Maschinen der Wattefabriken;
b) die Kohlenmühlen mit Zubehörungen:
) alle Fabrikationsmaschinen bei Verwendung leichtflüchtiger, entzündlicher Stoffe,
wie Naphtha, Benzin und dergleichen;
d) die Maschinen, Apparate und Geräthe der Zündwaaren= und Zündregquisiten-
fabriken und der chemischen Fabriken für höchst entzündliche und explodirbare
Stoffe.
Zusatz. Befinden sich die Versicherungsobjekte der Kategorien II bis VI in Shed-
bauten, so sind dieselben um eine Kategorie niedriger, als vorstehends angegeben, zu
klassificiren. Betriebszweige und Betriebsgegenstände, welche nicht in eine der im Vor-
stehenden aufgeführten Klassen fallen, beziehentlich nicht ausdrücklich genannt sind, werden
in die Kategorie verwandter Betriebe beziehentlich ähnlicher Objekte eingestellt.
Bei der Einschätzung wird die direkte Gefahrsklasse der betreffenden Gebäude zu
Grunde gelegt. Nach Erlangung der aus dieser und der Kategorie folgenden Beitrags-