Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887. (53)

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Gubener= bezw. Berlin-Dresdener Eisenbahn-Gesellschaft für den Bau und Betrieb der 
genannten Eisenbahnen ertheilten landesherrlichen Concessionen mit der Perfektion dieses 
Vertrages außer Kraft. 
So geschehen zu Berlin, den 24. Januar 1887. 
Hoffmann. Schmidt. # Kirchhoff. 
Nr. 20. Bekanntmachung, 
die Gemeindeverfassung der Stadt Kirchberg betreffend; 
vom 22. April 1887. 
  
Uhter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 22. September 1874, die Ver- 
fassungsverhältnisse der Städte betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 325 flg.) wird hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 
die Stadt Kirchberg 
nach dem mit Genehmigung des Ministeriums des Innern gefaßten Beschlusse des 
Stadtgemeinderaths daselbst aus der Klasse derjenigen Städte, welche die Städteordnung 
für mittlere und kleine Städte angenommen haben, ausgeschieden ist und daß ihre Ver- 
fassung nach den Bestimmungen der Revidirten Städteordnung vom 24. April 1873 
geordnet werden wird. 
Dresden, am 22. April 1887. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Münckner.
	        
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