Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

Gesetz- und Verordnungoblatt 
für das Königreich Sachsen. 
1. Stück vom Jahre 1888. 
  
Inhalt: Nr. 1. Verordnung, die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen betr. 
S. 1. — Nr. 2. Bekanntmachung, die Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen im Jahre 
1888 betr. S. 2. — Nr. 3. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung der 
Löbau-Zittauer Staatseisenbahn betr. S. 3. — Nr. 4. Nachtrag zu den Ausführungsvorschriften vom 
26. September 1885 über die Ausdehnung der Unfall= und Krankenversicherung. S. 4. 
  
Nr. 1. Verordnung, 
die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen 
betreffend: 
vom 21. December 1887. 
Nachdem der Bundesrath beschlossen hat, die mittelst Bekanntmachung im Centralblatte 
vom 13. Juli 1879 getroffenen, durch Verordnung der unterzeichneten Ministerien 
vom 16. September 1879 (G.= u. V.-Bl. S. 381) für das Königreich Sachsen 
besonders bekannt gemachten Bestimmungen über die Verladung von Thieren auf den 
Eisenbahnen in nachstehender Weise zu ergänzen, so wird im Anschlusse an die Bekannt- 
machung in Nr. 48 des Centralblattes vom 2. December dieses Jahres in Kraft der 
Verordnung Nachstehendes hierdurch bekannt gemacht: 
1. An die Stelle von Absatz 3 in § 3 der angezogenen Bestimmungen tritt die 
folgende: 
  
Ausgegeben zu Dresden den 28. Januar 1888. 1
	        
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