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a) für die volle Tageskost mit Brot 80 K, ohne Brot 65 4,
b) für die Mittagskost 40 35
) für die Abendkost 25 20
d) für die Morgenkost 15 10
Berlin, den 23. December 1887.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
(gez.) von Bötticher.“
Es wird Dies hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, am 29. December 1887.
Kriegs-Ministerium.
Graf v. Fabrice.
Sturm.
Nr. 3. Verordnung,
die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung der Löbau-Zittauer
Staatseisenbahn betreffend;
vom 31. December 1887.
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Im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Bahnbetriebes an der Löbau-Zittauer
Staatseisenbahn macht sich die Herstellung von Schneeschutzanlagen erforderlich.
Da die Verhandlungen wegen freihändiger Erwerbung des zu diesen Schneeschutz-
anlagen benöthigten Areals nicht allenthalben zum Ziele geführt haben, so wird mit
Allerhöchster Genehmigung von dem Ministerium des Innern auf Grund von § 2 des
Gesetzes, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen
betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.= u. V.-Bl. S. 120) andurch verordnet, wie folgt:
6 1. Die Bestimmungen im § 1 des nurgedachten Gesetzes vom 21. Juli 1855
sind nach Maßgabe des von dem Ministerium des Innern genehmigten Plans auf die
fragliche Erweiterung der Löbau-Zittauer Staatseisenbahn durch Herstellung von Schnee-
schutzanlagen in Anwendung zu bringen.