Object: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

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des ägyptischen Gummis. 
fast allein den Markt. 
wurde ausgeführt: 
k 
In den letzten zehn Jahren 
kg 
1892 3 779671. 1897 4 v2 00 
1893 2542 143 1898 5 420 667 
1894 3 716 390 1899 4220 445 
1895 3 979 292 1900 2528 265 
1896 3641 679 1901 3 190 908 
(Nach einem Bericht des Kaiserl. Konsulats in Rufisque.) 
Companhia- de Mossamedes. 
Einem Berichte des Verwaltungsrathes der 
Companhia de Mossamedes entnehmen wir Fol- 
gendes: 
„Am 31. Dezember 1901 bestanden die Aktiva 
der Gesellschaft aus folgenden Posten: 
1. Aus dem Werthe der Konzession und der 
erworbenen Rechte sowie den Kosten der ersten Ein- 
richtung. 
2. Aus der Straße von der Küste nach Humbe, 
für deren Bau 52 936,78 Fr. aufgewandt sind. 
3. Aus dem Mobiliar in den Bureaux der 
Gesellschaft in Paris und Lissabon im Werthe von 
7029,30 Fr. 
4. Aus dem verfügbaren Saldo bei den Bankiers 
in Höhe von 2 243 995,45 Fr. 
5. Aus den Kassenbeständen in Paris und Lissa- 
bon in Höhe von 20 370,30 Fr. 
6. Nach der Gesammtabrechnung von Mossa- 
medes aus den Beständen 
a) der Faktorei von Mossa- 
medes im Werthe von 
. 614 250,30 Fr. 
b) der Faktorei von Port 
Alexandre im Werthe von 96 555,28 
Jc) der Faktorei von Humbe 
im Werthe von. .. 81 077,45 
d) der Farm von Ediva im 
Werthe von. . . .. 193 099,28 = 
e) der Saline von Cabro 
Negro im Werthe von 76 462,58 = 
  
im Gesammtwerthe von 1 061 444,89 Fr. 
7. Aus den noch auf dem Transport befindlichen 
Waaren im Werthe von 9192,30 Fr. 
8. Aus ausstehenden Wechseln in Höhe von 
2292,50 Fr. 
9. Aus verschiedenen zur Garantie hinterlegten 
Summen in Höhe von 22 632.70 Fr. 
10. Aus verschiedenen auf Lager befindlichen 
Produkten im Werthe von 2228,20 Fr. 
11. Aus verschiedenen ausstehenden Forderungen 
in Höhe von 36 630,70 Fr. 
12. Aus Werthpapieren im 
979 177,50 Fr. 
13. Aus dem Saldo von Gewinn und Verlust 
in Höhe von 118 029,91 Fr. 
Betrage von 
Während der Unruhen 
im ägyptischen Sudan beherrschte der Senegalgummi 
  
Die Passiva waren folgende: 
1. Das Aktienkapital in Höhe von 14 430 000 Fr. 
2. Einzulösende Wechsel im Betrage von 
14 451,35 Fr. 
3. Verschiedene an Beamte und Lieferanten 
der Gesellschaft geschuldete Posten in Höhe von 
25 372,62 Fr. 
4. Cessionen und Verkäufe an „The Cassinga 
Concessions Limited", für welche von dieser Ge- 
sellschaft Gegenwerthe gegeben sind. 
Die Forschungsarbeiten der „South African 
Company Limited“ haben im letzten Jahre einge- 
setzt und lassen gute Resultate erhoffen. 
Die „Cassinga Concessions Limited“ hat einen 
Kanal zur Entwässerung des Otchitandaflusses gebaut, 
um die Gewinnung von Goldsand, an welchem das 
Flußbett sehr reich ist, zu ermöglichen. Diese Arbeit 
hat auch zur Entdeckung von Quarzfelsen geführt, 
deren Erzgänge, wie jetzt feststeht, gleichmäßig reich 
sind. Diese Thatsache läßt auf eine große Einnahme 
für die Cempanhia de Mossamedes hoffen, da diese 
die Hauptaktionärin der genannten „Cassinga Con- 
cessions Limited“ ist. 
Die Saline hat im ersten Jahre genügende Er- 
träge geliesert. Sobald die Turbine und der Quai, 
welche sich im Bau befinden, fertiggestellt sind, wird 
dieser Zweig der Industrie ein sehr gewinnbringen- 
der sein. 
Auf der Farm von Ediva sind infolge außer- 
gewöhnlicher Trockenheit nur geringe Erfolge zu 
verzeichnen. Dieses wird sich bessern durch den Bau 
von künstlichen Bewässerungsanlagen. 
Auf der Farm von Muenela sind zur Bildung 
eines Viehbestandes 500 Stück Großvieh angekauft 
worden. Behufs Anlage eines Gestüts sollen 25 Hengste 
und Stuten im Sudan erworben werden. 
Im Ganzen genommen, berechtigt hiernach die 
finanzielle Lage der Gesellschaft zu den besten Hoff- 
nungen. Die verfügbaren Mittel belaufen sich auf 
mehr als 2½ Millionen Francs. Wenn auch im 
letzten Jahre noch mit Verlust gearbeitet ist, wird 
doch binnen kurzer Zeit der Gewinn, welcher aus 
dem Ertrage der Eisenbahn, der Ausbeute der Minen 
und dem Verkauf der Ländereien zu erwarten steht, 
die Produktionsfähigkeit der Gesellschaft außer Frage 
stellen.“ 
Maßnahmen zur Vertilgung von Deuschrecken in natal. 
Nach den in Natal bestehenden Gesetzen ist die 
dortige Regierung befugt, gewisse Verordnungen zur 
Vertilgung der häufig in ungeheuren Schwärmen 
auftretenden Heuschrecken zu erlassen. Insbesondere 
können einzelne Theile der Kolonie, in denen sich 
diese Insekten zeigen, als sogenannte Heuschrecken- 
gebiete proklamirt werden. Die Bewohner solcher 
Gebiete sind verpflichtet, die Regierung bei der Ver- 
nichtung der Heuschrecken zu unterstützen. Mit der 
Ausführung der hierzu nöthigen Maßnahmen können
	        
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