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des ägyptischen Gummis.
fast allein den Markt.
wurde ausgeführt:
k
In den letzten zehn Jahren
kg
1892 3 779671. 1897 4 v2 00
1893 2542 143 1898 5 420 667
1894 3 716 390 1899 4220 445
1895 3 979 292 1900 2528 265
1896 3641 679 1901 3 190 908
(Nach einem Bericht des Kaiserl. Konsulats in Rufisque.)
Companhia- de Mossamedes.
Einem Berichte des Verwaltungsrathes der
Companhia de Mossamedes entnehmen wir Fol-
gendes:
„Am 31. Dezember 1901 bestanden die Aktiva
der Gesellschaft aus folgenden Posten:
1. Aus dem Werthe der Konzession und der
erworbenen Rechte sowie den Kosten der ersten Ein-
richtung.
2. Aus der Straße von der Küste nach Humbe,
für deren Bau 52 936,78 Fr. aufgewandt sind.
3. Aus dem Mobiliar in den Bureaux der
Gesellschaft in Paris und Lissabon im Werthe von
7029,30 Fr.
4. Aus dem verfügbaren Saldo bei den Bankiers
in Höhe von 2 243 995,45 Fr.
5. Aus den Kassenbeständen in Paris und Lissa-
bon in Höhe von 20 370,30 Fr.
6. Nach der Gesammtabrechnung von Mossa-
medes aus den Beständen
a) der Faktorei von Mossa-
medes im Werthe von
. 614 250,30 Fr.
b) der Faktorei von Port
Alexandre im Werthe von 96 555,28
Jc) der Faktorei von Humbe
im Werthe von. .. 81 077,45
d) der Farm von Ediva im
Werthe von. . . .. 193 099,28 =
e) der Saline von Cabro
Negro im Werthe von 76 462,58 =
im Gesammtwerthe von 1 061 444,89 Fr.
7. Aus den noch auf dem Transport befindlichen
Waaren im Werthe von 9192,30 Fr.
8. Aus ausstehenden Wechseln in Höhe von
2292,50 Fr.
9. Aus verschiedenen zur Garantie hinterlegten
Summen in Höhe von 22 632.70 Fr.
10. Aus verschiedenen auf Lager befindlichen
Produkten im Werthe von 2228,20 Fr.
11. Aus verschiedenen ausstehenden Forderungen
in Höhe von 36 630,70 Fr.
12. Aus Werthpapieren im
979 177,50 Fr.
13. Aus dem Saldo von Gewinn und Verlust
in Höhe von 118 029,91 Fr.
Betrage von
Während der Unruhen
im ägyptischen Sudan beherrschte der Senegalgummi
Die Passiva waren folgende:
1. Das Aktienkapital in Höhe von 14 430 000 Fr.
2. Einzulösende Wechsel im Betrage von
14 451,35 Fr.
3. Verschiedene an Beamte und Lieferanten
der Gesellschaft geschuldete Posten in Höhe von
25 372,62 Fr.
4. Cessionen und Verkäufe an „The Cassinga
Concessions Limited", für welche von dieser Ge-
sellschaft Gegenwerthe gegeben sind.
Die Forschungsarbeiten der „South African
Company Limited“ haben im letzten Jahre einge-
setzt und lassen gute Resultate erhoffen.
Die „Cassinga Concessions Limited“ hat einen
Kanal zur Entwässerung des Otchitandaflusses gebaut,
um die Gewinnung von Goldsand, an welchem das
Flußbett sehr reich ist, zu ermöglichen. Diese Arbeit
hat auch zur Entdeckung von Quarzfelsen geführt,
deren Erzgänge, wie jetzt feststeht, gleichmäßig reich
sind. Diese Thatsache läßt auf eine große Einnahme
für die Cempanhia de Mossamedes hoffen, da diese
die Hauptaktionärin der genannten „Cassinga Con-
cessions Limited“ ist.
Die Saline hat im ersten Jahre genügende Er-
träge geliesert. Sobald die Turbine und der Quai,
welche sich im Bau befinden, fertiggestellt sind, wird
dieser Zweig der Industrie ein sehr gewinnbringen-
der sein.
Auf der Farm von Ediva sind infolge außer-
gewöhnlicher Trockenheit nur geringe Erfolge zu
verzeichnen. Dieses wird sich bessern durch den Bau
von künstlichen Bewässerungsanlagen.
Auf der Farm von Muenela sind zur Bildung
eines Viehbestandes 500 Stück Großvieh angekauft
worden. Behufs Anlage eines Gestüts sollen 25 Hengste
und Stuten im Sudan erworben werden.
Im Ganzen genommen, berechtigt hiernach die
finanzielle Lage der Gesellschaft zu den besten Hoff-
nungen. Die verfügbaren Mittel belaufen sich auf
mehr als 2½ Millionen Francs. Wenn auch im
letzten Jahre noch mit Verlust gearbeitet ist, wird
doch binnen kurzer Zeit der Gewinn, welcher aus
dem Ertrage der Eisenbahn, der Ausbeute der Minen
und dem Verkauf der Ländereien zu erwarten steht,
die Produktionsfähigkeit der Gesellschaft außer Frage
stellen.“
Maßnahmen zur Vertilgung von Deuschrecken in natal.
Nach den in Natal bestehenden Gesetzen ist die
dortige Regierung befugt, gewisse Verordnungen zur
Vertilgung der häufig in ungeheuren Schwärmen
auftretenden Heuschrecken zu erlassen. Insbesondere
können einzelne Theile der Kolonie, in denen sich
diese Insekten zeigen, als sogenannte Heuschrecken-
gebiete proklamirt werden. Die Bewohner solcher
Gebiete sind verpflichtet, die Regierung bei der Ver-
nichtung der Heuschrecken zu unterstützen. Mit der
Ausführung der hierzu nöthigen Maßnahmen können