Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1891 (57)

— 94 — 
Nr. 44. Verordnung, 
die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung der Eisenbahnstrecke 
zwischen Großenhain und Frauenhain der Bahnlinie Dresden-Elsterwerda 
betreffend; 
vom 4. November 1891. 
Im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Bahnbetriebes an der Bahnlinie Dresden— 
Elsterwerda macht sich innerhalb der zwischen Großenhain und Frauenhain gelegenen 
Strecke die Herstellung von Schneeschutzanlagen erforderlich. Da die wegen Abtretung 
des hierzu nöthigen Areals gepflogenen Verhandlungen nicht zu einem Ergebniß geführt 
haben, so wird mit Allerhöchster Genehmigung von dem Ministerium des Innern auf 
Grund von § 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung 
bestehender Eisenbahnen betreffend vom 21. Juli 1855 (G.= u. V.-Bl. S. 120) 
andurch verordnet, wie folgt: 
1. Die Bestimmungen im § 1 des nurgedachten Gesetzes vom 21. Juli 1855 
sind nach Maßgabe des von dem Ministerium des Innern genehmigten Planes auf die 
fragliche Erweiterung der Eisenbahnstrecke zwischen Großenhain und Frauenhain in 
Anwendung zu bringen. 
§ 2. Hinsichtlich des bei der Expropriation für diese Anlage zu beobachtenden Ver- 
fahrens und der diesfallsigen Instruktion der Behörde und der Taxatoren ist allenthalben 
den Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollziehungsverordnung zum Gesetze vom 
3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 374) sowie in den zu deren Erläuterung ergangenen 
späteren Verordnungen enthalten sind. 
&# 3. Von der in § 1 erwähnten Anlage wird die Flur 
Zabeltitz 
betroffen. 
Dresden, den 4. November 189 1. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Löhr.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.