Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892. (58)

  
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
14. Stück vom Jahre 1892. 
  
Inhalt: Nr. 71. Bekanntmachung, die Ausgabe von Zehntgewährscheinen seiten der Erzgebirgischen Zehnten- 
genossenschaft in Zwickau betr. S. 333. — Nr. 72. Verordnung, die Gebührentaxe für Thierärzte betr. 
S. 334. — Nr. 73. Verordnung, die Waffenprüfungsanstalt für das Königreich Sachsen betr. S. 340. 
— Nr. 74. Verordnung, die zur Abwehr und Unterdrückung der Maul= und Klauenseuche zu ergreifenden 
Maßregeln betr. S. 342. — Nr. 75. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Herstellung 
eines Ueberholungsgleises auf dem Bahnhofe zu Meerane betr. S. 349. — Nr. 76. Verordnung, die 
Abtretung von Grundeigenthum zur Erbauung der Herrnhut-Bernstadter Eisenbahn betr. S. 350. 
  
Nr. 71. Bekanntmachung, 
die Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Zehntgewährscheinen seiten 
der Erzgebirgischen Zehntengenossenschaft in Zwickau betreffend; 
vom 30. Juli 1892. 
Nochdem die Ministerien der Finanzen und des Innern zur Ausgabe von auf den 
Inhaber lautenden Zehntgewährscheinen, durch welche die Erzgebirgische Zehntengenossen- 
schaft in Zwickau zu Gewährung gewisser, in Geld zu leistender Kohlenzehnten sich ver- 
pflichtet, sowie der zugehörigen Talons und Coupons Genehmigung, soweit solche erfor- 
derlich, ertheilt haben, wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 3 0. Juli 1892. 
Die Ministerien der Finanzen und des Innern. 
Für den Minister: v. Metzsch. 
Heymann. 
Gersdorf. 
Ausgegeben zu Dresden den 10. September 1892. 52
	        
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