Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892. (58)

— 351 — 
Gesetz= und Verordnungoblatt 
für das Königreich Sachsen. 
15. Stück vom Jahre 1892. 
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Nr. 77. Urkunde über die Stiftung der Carola-Medaille. S. 351. — Nr. 78. Gesetz, die 
Notariatsordnung für das Königreich Sachsen betr. S. 352. — Nr. 79. Gesetz, die Kostenordnung für 
Notare betr. S. 372. — Nr. 80. Verordnung zu Ausführung der Notariatsordnung und der Kosten- 
ordnung für Notare. S. 383. — Nr. 81. Verordnung, die Abänderung der Verordnung zur Ausführung 
der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom 28. März 1892 betr. S. 393. 
Nr. 77. Urkunde 
über die Stiftung der Carola-Medaille; 
vom 17. September 1892. 
Wagn, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
ꝛc. ꝛc. ⁊c. 
haben beschlossen, aus Anlaß der bevorstehenden Feier des 25 jährigen Bestehens des 
von Unserer Gemahlin, der Königin Carola, in das Leben gerufenen Albertvereins 
und in dankbarer Würdigung der bisherigen segensreichen Wirksamkeit desselben eine 
Medaille zu stiften, welche die Benennung 
Carola-Medaille 
führen soll. 
Diese Medaille wird von Uns auf Vorschlag der Königin zunächst für die um den 
Albertverein, sodann aber überhaupt auf dem Gebiete hilfreicher Nächstenliebe im Kriege 
oder Frieden erworbenen besonderen Verdienste ohne Unterschied an Männer, Frauen 
oder Jungfrauen Unseres Vaterlandes, und zwar je nach dem Grade der Verdienste in 
Gold, Silber oder Bronze verliehen. 
Die Medaille enthält auf der Vorderseite das Bildniß Unserer Gemahlin, der Königin, 
auf der Rückseite die von zwei Rautenzweigen umschlossene Inschrift: 
  
Ausgegeben zu Dresden den 28. September 1892. 55
	        
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