gerichtsverfahrens und des Bergknappschaftswesens, sowie die wichtigsten
technischen Begriffe des Bergbaues,
c) bei dem Bergamte, der Hauptbergkasse oder den Erzbergwerken:
die Bergwerksstatistik, die allgemeinen Einrichtungen des sächsischen Berg—
wesens (Revieranstalten, Bergbegnadigungsfonds sowie sonstige Stiftungen
und Privilegien zu Gunsten des Bergbaues, Bergbau-Unterstützungskassen,
Bergschulen 2c.); bei dem Bergamte überdies: das bergamtliche Buchwesen,
d) bei den Hütten oder Erzbergwerken:
die Grundzüge des Erzeinkaufsgeschäfts und der Erztaxen; bei den Hütten
außerdem: die wichtigsten technischen Begriffe des Hüttenwesens,
e) bei der Porzellanmanufaktur:
die wichtigsten technischen Begriffe der Porzellanfabrikation,
f) bei dem Blaufarbenwerke:
die wichtigsten technischen Begriffe des Blaufarbenwesens,
80 bei der Bergakademie:
die Bestimmungen des bergakademischen Statuts nebst Spezialregulativen,
die Grundzüge der Buchführung und Statistik, die wichtigsten technischen
Begriffe des Berg= und Hüttenwesens.
Der schriftliche Theil der Prüfung umfaßt drei Arbeiten aus den in 88 2 und 3
bezeichneten Gebieten.
#f 4. Als Sekretäre sowie als obere Expeditionsbeamte werden nur solche Personen
angestellt, welche
1. die Abgangsprüfung auf einem Gymnasium oder Realgymnasium bestanden haben,
2. längere Zeit in einer der in § 1 al. 3 aufgeführten Verwaltungen beschäftigt
gewesen sind
und
3. die nachstehend in §§ 5 und 6 geordnete zweite Prüsung (Sekretärprüfung)
bestanden haben.
& 5. Gegenstände der zweiten, ebenfalls in eine schriftliche und eine mündliche
Prüfung zerfallenden (Sekretär-) Prüfung sind:
1. die in § 2 unter 1 bis 3 und § 3 aufgeführten Gegenstände,
2. die Verhältnisse der Civilstaatsdiener,
3. das Archiv-, Registratur= und Aktenwesen,
4. die Grundzüge der Kranken-, Unfall-, Invaliditäts= und Altersversicherung und
der Gewerbeordnung,
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