Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

Bemerkungen. 
Lehrziel. 
Vertheilung 
des Unter- 
richtsstoffes. 
— 20 — 
Oberprima: 2 Stunden. 
Ueberblick über den Entwickelungsgang der Kirche in der zweiten Hälfte des 18. 
und im 19. Jahrhundert unter vornehmlicher Rücksichtnahme einerseits auf die christlichen 
Liebeswerke, andererseits auf die in diesem Zeitraume besonders hervorgetretenen kirchen- 
feindlichen Richtungen. Erklärung schwierigerer Briefe des Paulus (an die Galater, 
Römer 2c.) und ausgewählter Abschnitte aus dem Evangelium und dem ersten Briefe 
des Johannes. In möglichst engem Anschlusse hieran Behandlung der wichtigsten 
Kapitel der Glaubens= und Sittenlehre. 
8 8. 1. In allen Klassen, auch in den obersten, hat die praktisch-erbauliche Rück- 
sicht insoweit zu walten, daß der Religionsunterricht nie den Charakter einer bloß ver- 
standesmäßigen Unterweisung annehmen darf. Fernzuhalten ist alle theologische Gelehr- 
samkeit. Abgesehen von der unerläßlichen Einprägung des Katechismus und einer be- 
stimmten Anzahl von Bibelsprüchen und Kirchenliedern ist die Gedächtnißkraft der Schüler 
für diesen Unterricht so wenig wie möglich in Anspruch zu nehmen. 
2. Von Obersekunda ab sind besonders wichtige Abschnitte des neuen Testaments 
in der Ursprache zu lesen. 
3. Wird der Unterricht an einer Anstalt von mehreren Lehrern ertheilt, so haben 
sich diese wegen der in den einzelnen Klassen einzuhaltenden Lehrgänge und zu stellenden 
Forderungen zu einigen. 
4. Bei jedem geeigneten Anlasse haben die Religionslehrer den Schülern die Ver- 
pflichtung zum regelmäßigen Besuche des Gottesdienstes nahezulegen. Die Texte der 
vorangegangenen oder bevorstehenden Sonn= und Festtage sind öfters im Unterrichte kurz 
zu besprechen. 
Drutsch. 
§#9. Der deutsche Unterricht hat die Schüler dahin zu fördern, daß sie in ihrer 
Muttersprache schriftlich und mündlich ihre Gedanken klar, wohl geordnet und korrekt 
auszudrücken vermögen. Auf der obersten Stufe müssen dieselben ein in ihrem Gedanken- 
kreise liegendes Thema ohne erhebliche Verstöße gegen die Denk= und Sprachgesetze sowie 
gegen den guten Geschmack in abhandelnder Form bearbeiten, auch über ihnen geläufige 
Stoffe sich mündlich im Zusammenhange aussprechen können. Weiter ist zu verlangen, 
daß sie mit dem allgemeinen Entwickelungsgang der deutschen Literatur und mit den 
hauptsächlichsten Kunstformen der Poesie und Prosa bekannt sind, endlich daß sie eine 
Anzahl der bedeutendsten Meisterwerke der deutschen Literatur, insbesondere von Lessing, 
Schiller und Goethe, mit Verständniß gelesen haben. 
#10. Sexta: 4 Stunden. 
Besprechung kleiner Gedichte und Prosastücke aus einem Lesebuche, dabei Uebungen
	        
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