Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1894. (60)

  
  
  
19 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
     
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Poli— 121nnë. ..|Ch Au Pfeifen= oder Flaggen, 
Pnd Anwendung der Signale. os e Lälek Lichter bei Nacht. 
nung. Dampfschiffe. Tonnen. 
§ 23. Telegraphenleitungen oder Ketten, ——.— 
welche quer durch den Strom ge- Ö1— —— 
führt sind . 
am Ufer 
- A 
§ 28.|Begegnen von Segelschiffen unter- — 
einander und mit Flößen - — LW 
Winken 
Schwenken (bei Schiffen) 
auf derjenigen Seite, an welcher vorbeizufahren ist. 
§ 29.Begegnen von Dampfschiffen unter- 
einander: 
rechts vorbei — 
links vorbei — — 
kann nicht ausweichen — — — 
8 30.Begegnen von Dampfschiffen mit S 5% 
Segelschiffen und Flößen: –0 — 
Dampfschiff rechts vorbei — * 8 
Dampfschiff links vorbei — — * - 
Segelschiff oder Floß Winken Schwenken (bei Schiffen) 
auf derjenigen Seite, an welcher vorbeizufahren ist. 
wwenn die Schifffahrt unbe schränkt 
gestattet ist 
8 
§ 31.]|Stark gekrümmte, enge oder seichte *5 
Fahrwasserstellen Z oder 1 
/ 
am Ufer. am Ufer. 
  
3
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.