Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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(Nlcht Zutreffendes Ist zu streichen.) 
— 939 — 
Muster 27. 
(Ausführungsbestimmungen § 1141 
Abs 3, KF 150.) 
  
(Vorderseite.) 
Steuerkarte 
gültig kür ten 6.1 
dem nachstehend beschriebenen Kraftwagen 
(An der Kraftquelle, Herstellungsfirma und Fabriknummer,. Pferdekräfte, Elgengewicht): 
  
  
  
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vie seichestempelabgabe ist mit 3 M und de Lebühr für die zutellung des 
Kennzeichens mit 2 M entrichtet worden. -·-·-·-·-. 
Nr. der Bezirkoliste. 
Nr.--des Einnahmebuchs. Amts- 
— 
Diese Steuerkarte ist bei der Benutzung des Kraftwagens auf öffentlichen Wegen und 
Zur Beachtung: Plätzen stets mitzuführen und den Zoll- und Steuerbeamten sowie den Polizel- 
deamten auf Verlangen vorzuzeigen. Sie mutß del jedem Crenzübertritte zur Be- 
scheinigung des Ein- oder Ausganges dem Crenzzollamt vorgelegt werden. 
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