Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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Borna, 
Furth, 
Glösa, 
Heinersdorf, 
Draisdorf, 
Wittgensdorf, 
Auerswalde, 
Köthensdorf, 
Reitzenhain, 
Taura, 
Markersdorf, 
Mohsdorf, 
Diethensdorf, 
Stein, 
Göritzhain und 
Wechselburg 
betroffen. 
Dresden, am 21. September 1899. 
Minifterium des Innern. 
v. Metzsch. 
Nr. 66. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Nebeneisenbahn von 
Königsbrück nach Schwepnitz betreffend; 
vom 27. September 1899. 
Effler. 
  
  
R Finanz-Ministerium hat beschlossen, die normalspurige Nebeneisenbahn von 
Königsbrück nach Schwepnitz 
am 1. Oktober 1899 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
Die Leitung des Betriebes auf der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die 
Generaldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und die Fahrpläne