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Borna,
Furth,
Glösa,
Heinersdorf,
Draisdorf,
Wittgensdorf,
Auerswalde,
Köthensdorf,
Reitzenhain,
Taura,
Markersdorf,
Mohsdorf,
Diethensdorf,
Stein,
Göritzhain und
Wechselburg
betroffen.
Dresden, am 21. September 1899.
Minifterium des Innern.
v. Metzsch.
Nr. 66. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Nebeneisenbahn von
Königsbrück nach Schwepnitz betreffend;
vom 27. September 1899.
Effler.
R Finanz-Ministerium hat beschlossen, die normalspurige Nebeneisenbahn von
Königsbrück nach Schwepnitz
am 1. Oktober 1899
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben.
Die Leitung des Betriebes auf der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die
Generaldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und die Fahrpläne