Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

— 605 — 
tster. 
Anlage 7 
(zu Ziffer 4 der Ausführungs-Bestimmungen!). 
Verzeichniß 
der 
den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen bei der Stadtgemeinde 
(Landgemeinde, Institut) zu N 
— Nach dem Stande vom 1. Januar 1900. — 
  
Bemerkungen. 
1. Die Bewerbungsgesuche sind zu richten an 
2. Allen Bewerbungen sind folgende Schriftstücke beizufügen: 
der Nachweis der Civilversorgungsberechtigung, 
ein selbstverfaßter und selbstgeschriebener Lebenslauf, 
die Militärpapiere und Führungszeugnisse, 
sonstige Ausweise über Lebens= und Dienstverhältnisse während der Zeit nach dem Aus- 
scheiren aus dem aktiven Militärdienste und 
eine pflichtmäßige Erklärung des Bewerbers, daß er ohne Schulden ist.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.