Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

Gesetz- und Verordnungoblatt 
für das Konigreich Sachsen. 
24. Stück vom Jahre 1899. 
———2 
  
— —. JJ#..“J—...... — 
Inhalt: Nr. 103. Bekanntmachung, die Gemeindeverfassung der Städte Netzschkau und Schöneck betr. S. 669. 
— Nr. 104. Bekanntmachung, die Prüfungsordnung für den Büreandienst im Anstellungsbereiche des 
Ministeriums des Innern betr. S. 670. 
  
Nr. 103. Bekanntmachung, 
die Gemeindeverfassung der Städte Netzschkau und Schöneck 
betreffend; 
vom 18. Dezember 1899. 
lluuer Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 22. September 1874, die Ver- 
fassungsverhältnisse der Städte betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 325 flg.), wird hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Städte 
Netzschkau und Schöneck 
nach den mit Genehmigung des Ministeriums des Innern gefaßten Beschlüssen der be- 
treffenden Stadtgemeinderäthe mit dem 31. Dezember 1899 aus der Reihe derjenigen 
Städte, welche seiner Zeit die Städteordnung für mittlere und kleine Städte vom 
24. April 1873 angenommen haben, ausscheiden werden und für die Folgezeit ihre 
Verfassung nach den Bestimmungen der Revidirten Städteordnung vom nämlichen Tage 
geordnet haben. 
Dresden, am 18. Dezember 1899. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Münckner. 
  
Ausgegeben zu Dresden den 30. Dezember 1899. 99
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.