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Nr. 9. Bekanntmachung,
die Rangstellung der ersten Magistratsperson der Stadt Chemnitz betreffend;
vom 24. Januar 1900.
Mie Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs ist der ersten Magistratsperson
der Stadt Chemnitz der Hofrang in Gruppe 3 der 4. Klasse der Hofrangordnung
verliehen worden.
Demzufolge ist die Bezeichnung in der Gruppe 3 der 4. Klasse der Hofrangordnung
in „die oberste Magistratsperson der Städte Leipzig und Chemnitz“ abzuändern.
Dresden, den 24. Januar 1900.
Ministerium des Innern.
v. Metzsch.
Schuster.
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.