— 148 —
Hierüber haben Wir gegenwärtige
Urkunde
in doppelten Exemplaren ausfertigen lassen, eigenhändig vollzogen und mit Unserem
Hand-Petschaft besiegelt.
Gegeben zu Dresden, am 22. Juni 1902.
Georg.
Carl Georg Levin von Metsch.
Carl Paul Edler von der Planitz.
LS Kurt Damm Paul von Seydewitz.
Dr. Conrad Wilhelm Rüger.
Dr. Viktor Alerander Otto.
Nr. 44. Verordnung,
die Landestrauer für Se. Majestät weiland König Albert betreffend;
vom 20. Juni 1902.
Unter Bezugnahme auf die bereits erfolgte Bekanntmachung über das Ableben
Sr. Majestät des Königs Albert und die aus diesem Anlasse auf dem gewöhnlichen
Wege an die Kirchenbehörden ergehenden besonderen Verordnungen des Ministeriums
des Kultus und öffentlichen Unterrichts werden sämmtliche Obrigkeiten, die es angeht,
hierdurch angewiesen, innerhalb des Bereichs ihrer amtlichen Wirksamkeit dafür Sorge
zu tragen, daß die durch das Mandat vom 16. April 1831 für den Fall des Ablebens
des Königs über die Landestrauer getroffenen Bestimmungen alsbald in Vollzug gesetzt
werden und zwar Allerhöchster Anordnung zufolge mit der Maßgabe, daß die Zeit der
Landestrauer auf sechs Wochen herabgesetzt wird, daß die in dem Mandate unter I. 2.
vorgesehene Gedächtnißpredigt am Sonntag, den 29. Juni dieses Jahres in einem be-
sonderen Trauergottesdienst zu halten ist, dessen nähere Festsetzung den zuständigen
kirchlichen Behörden überlassen bleibt, und daß die daselbst unter I. 4. angeordnete
Einstellung der Musik und öffentlichen Lustbarkeiten im ganzen Lande auf die Zeit vom
20. Juni bis zum 29. Juni dieses Jahres beschränkt wird.
Gegenwärtige Verordnung ist in sämmtlichen Amtsblättern unverweilt zum Abdruck
zu bringen.
Dresden, am 20. Juni 1902.
Die Ministerien des Innern und des Kultus und öffentlichen-Unterrichts.
v. Metzsch. v. Seydewitz.
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.