Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

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Nr. 22. Bekanntmachung, 
das Verzeichnis der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen Staats— 
dienste vorbehaltenen Stellen betreffend; 
vom 30. März 1907. 
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird hierdurch ein Nachtrag 
zu dem mit Verordnung vom 14. Mai 1904 (G.= u. V.-Bl. S. 139) veröffentlichten Ver- 
zeichnisse der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen 
Stellen zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Dresden, den 30. März 1907. 
Die sämtlichen Ministerien und die 
Generaldirektion der Königlichen Sammlungen. 
Dr. Rüger. Dr. Otto. Frhr. v. Hausen. 
Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen. v. Schlieben. 
Knüpfer. 
VNachtrag 
zu dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen 
Staatsdienste vorbehaltenen Stellen. 
  
In dem vorbezeichneten Verzeichnisse sind folgende Berichtigungen und Ergänzungen 
vorzunehmen: 
Abschnitt 
III. Ministerium des Innern. 
Bei Ziffer 1 ist vor dem Worte „Expedienten“ das Wort „Heizer“ einzuschalten. 
Bei Ziffer 6 ist das Wort „Expedient“ in „Expedienten“ abzuändern. 
Die Uberschrift zu Ziffer 9 hat zu lauten: 
„Botanischer Garten und pflanzenphysiologische Versuchsstation zu Dresden."
	        
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