Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

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Ziffer 11 und 30 ist mit allen Angaben zu streichen. 
Bei Ziffer 12 ist für „Chemnitz“ zu setzen: „Dresden“. 
Die Uberschrift zu Ziffer 27 hat zu lauten: 
„Landes-Heil= und Pfleganstalten, Landes-Erziehungsanstalten für Blinde und 
Schwachsinnige und für sittlich gefährdete Kinder, Landes-Straf= und Korrektions- 
Anstalten." 
Bei derselben Ziffer sind die beiden ersten Beamtengruppen (Hausdienstbeamte und 
Aufseher) und die Anmerkungen ) und ) zu streichen und dafür zu setzen: 
„Untere Hausdienstbeamte sämtlicher Landesanstalten sowie Aufseher der Straf- 
und Korrektionsanstalten, insoweit für die betreffenden Stellen nicht handwerks- 
mäßige oder sonstige technische Kenntnisse und Fertigkeiten nötig sind,"“. 
Ebenso sind in Spalte 3 bei Ziffer 27 die Worte „und Verwaltungen“ zu streichen. 
Die Uberschriften bei Ziffer 29 beziehentlich 31 haben zu lauten: 
„Statistisches Landesamt" beziehentlich „Elsterbad"“. 
In der Spalte 3 der Ziffern 2, 3, 4, 5, 6, 9, 12, 15 und 26 ist für sämtliche der 
darin aufgeführten Stellen als Behörde, an welche die Bewerbungen zu richten sind, das 
„Ministerium des Innern“ zu bezeichnen, während dies bei Ziffer 8 nur hinsichtlich der 
„Expedienten= und Bureauassistentenstelle“ zu geschehen hat. 
Abschnitt 
IV. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. 
Bei Ziffer 22 sind am Schlusse der Anmerkung die Worte „und 2 Stellen . 
Anstalt“ abzuändern in „und 4 Stellen bei dem Pathologischen Institute". 
Bei Ziffer 3 ist „Expedient“ und „Hausinspektor“ zu berichtigen in „Expedienten“ 
und „Hausinspektoren“, und in Spalte 2 bei diesen beiden Beamtengruppen für „ab- 
wechselnd“ zu setzen: „zur Hälfte“. " 
Abschnitt 
V. Justizministerium. 
Die aufgeführten „Dienergehülfen“ werden zur Zeit als „Gerichtsdiener, Klasse 2“ 
bezeichnet. 
Für das Wort „Lohnschreiber“ ist „Schreiber“ zu setzen. 
Abschnitt 
VI. Finanzministerium. 
Unter Ziffer 5 ist an erster Stelle einzuschalten: 
in Spalte 1 „Bureauschreiber bei der Zoll= und Steuerdirektion," 
in Spalte 3 „Finanzministerium.“
	        
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