Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

  
Nr. Kostenpflichtige Sache. 
  
Gebübren. 
  
Mindest. Höchst. 
Betrag. 
  
  
noch o) Entschließung auf Gesuche? um Befreiung von der Verpflichtung zur Führung 
33. eines Kennzeichens durch die Polizeibehörde auf Grund von 29 Absat 2 
der Verordnung 
p) Erteilung eines neuen Kennzeichens oder einer neuen Bescheinigung an den Känfer 
im Falle des Verkaufes eines bereits zum Verkehre zugelassenen Kraftfahrzenges 
(§ 5 der Erläuterungen zur Verordnung . 
  
  
f--j«2.lbis«»-k. 
  
C. Aus Anlaß der Verordnung, betreffend die Einrichtung und den 
Betrieb von Bäckereien und solchen Konditoreien, in denen neben 
den Konditorwaren auch Bäckerwaren hergestellt werden; vom 
25. Oktober 1906 G. u. V.-Bl. S. 360 
  
  
  
  
  
Gebühren. 
  
Nr. Koltenpflichtige Sache. 
Mindest= Höchst- 
Betrag. 
  
* 3 bis 4. 
  
26.VI. Bewilligung von Ausnahmen. 
Verfahren auf Anträge wegen Zulassung von Ausnahmen nach §§ 105e, 
1051, 138a und 139 der Gewerbeordnung und nach §#§ 1, 2 und 16 der 
Verordnung vom 25. Oktober 1906 bis zur Eröffnung der Genehmigung oder 
Versagung. 
VII. Bestätigung 
der Richtigkeit des Inhalts des nach § 15 der Verordnung vom 25. Oktober 1906 
in jedem Arbeitsraume, in welchem die Herstellung von Backwaren erfolgt. 
anzubringenden Aushangs durch die Ortspolizeibehörde . . 
  
  
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. 
Dresden, den 26. Januar 1907. 
Ministerium des Innern. 
Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen. 
Haufe. 
  
  
  
 
	        
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