Nr. Kostenpflichtige Sache.
Gebübren.
Mindest. Höchst.
Betrag.
noch o) Entschließung auf Gesuche? um Befreiung von der Verpflichtung zur Führung
33. eines Kennzeichens durch die Polizeibehörde auf Grund von 29 Absat 2
der Verordnung
p) Erteilung eines neuen Kennzeichens oder einer neuen Bescheinigung an den Känfer
im Falle des Verkaufes eines bereits zum Verkehre zugelassenen Kraftfahrzenges
(§ 5 der Erläuterungen zur Verordnung .
f--j«2.lbis«»-k.
C. Aus Anlaß der Verordnung, betreffend die Einrichtung und den
Betrieb von Bäckereien und solchen Konditoreien, in denen neben
den Konditorwaren auch Bäckerwaren hergestellt werden; vom
25. Oktober 1906 G. u. V.-Bl. S. 360
Gebühren.
Nr. Koltenpflichtige Sache.
Mindest= Höchst-
Betrag.
* 3 bis 4.
26.VI. Bewilligung von Ausnahmen.
Verfahren auf Anträge wegen Zulassung von Ausnahmen nach §§ 105e,
1051, 138a und 139 der Gewerbeordnung und nach §#§ 1, 2 und 16 der
Verordnung vom 25. Oktober 1906 bis zur Eröffnung der Genehmigung oder
Versagung.
VII. Bestätigung
der Richtigkeit des Inhalts des nach § 15 der Verordnung vom 25. Oktober 1906
in jedem Arbeitsraume, in welchem die Herstellung von Backwaren erfolgt.
anzubringenden Aushangs durch die Ortspolizeibehörde . .
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 26. Januar 1907.
Ministerium des Innern.
Dr. Graf v. Hohenthal u. Bergen.
Haufe.