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8 3. Für die Sühneversuche mit Hospitanten, die weder als Studierende noch als
Hörer der einen oder anderen Akademie eingeschrieben sind, gilt lediglich die angezogene
Verordnung vom 16. Mai 1879.
Dresden, den 1 8. Dezember 1907.
Ministerium der Justiz.
Dr. v. Otto.
Kurth.
Druck und Berlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. . Meinhold K Söyne, Dresden.