Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

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– 13. 
Angewandte Mathematifk. 
Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in der Angewandten Mathe- 
matik nachweisen wollen, ist außer einer Lehrbefähigung in der Reinen Mathematik zu 
fordern: Kenntnis der darstellenden Geometrie bis zur Lehre von der Zentral- 
projektion einschließlich und entsprechende Fertigkeit im Zeichnen; Bekanntschaft mit den 
mathematischen Methoden der technischen Mechanik, insbesondere der graphischen 
Statik, mit der niederen Geodäsie und den Elementen der höheren Geodäsie nebst der 
Theorie der Ausgleichung der Beobachtungsfehler. Dem Kandidaten ist freigestellt, einen 
der drei Teile anzugeben, in dem er vorzugsweise geprüft zu werden wünscht. 
814. 
Physik. 
Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in der Physik nachweisen wollen, 
ist zu fordern 
a) für die zweite Stufe: Kenntnis der wichtigeren Erscheinungen und Gesetze aus 
dem ganzen Gebiete dieser Wissenschaft sowie die Befähigung, diese Gesetze mathe— 
matisch zu begründen, soweit es ohne Anwendung der höheren Mathematik möglich 
ist; Bekanntschaft mit den für den Schulunterricht erforderlichen physikalischen 
Instrumenten und Übung in ihrer Handhabung; der Nachweis praktischer Erfahrung 
in den einfachsten chemischen Arbeiten, die beim physikalischen Unterricht gebraucht 
werden; 
b) für die erste Stufe überdies: Genauere Kenntnis der Experimentalphysik und 
ihrer Anwendungen; Bekanntschaft mit den grundlegenden Untersuchungen auf 
einem der wichtigeren Gebiete der theoretischen Physik und eine allgemeine Übersicht 
über deren Gesamtgebiet. 
8 15. 
Chemie. 
Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in der Chemie nachweisen wollen, 
ist zu fordern 
a) für die zweite Stufe: Kenntnis der wichtigeren Elemente und Verbindungen 
mit Berücksichtigung ihrer gewerblichen Darstellung und Verwendung (anorganische 
Chemie), einschließlich der Grundlagen der allgemeinen (physikalischen) Chemie; 
ferner (von der organischen Chemie) Kenntnis der für gewerbliche und für einfachste 
physiologische Vorgänge wichtigsten Kohlenstoffverbindungen; endlich einige Ubung
	        
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