Nr.
Sachbetreff.
G
ebühren
von
Mindest- Söhst-
Betrag
bis
Feststehender
Betrag
.A
4
2#
„
Noch
16.
17.
b) von Inhaberpapieren, Sparkassen= und sonstigen
Einlagebüchern für jedes Kalenderjahr der Ver-
wahrung von je 100.4 des Neun= oder des amtlich
festgesetzten Umrechnungswertes und, wenn ein
solcher nicht besteht, des Kurswertes 10 4&, min-
destens aber .
c) von Urkunden, insbes ondere auf den Namen lautenden
Schuldverschreibungen für jedes Kalenderjahr der
Verwahrung für das Stück 20 4, mindestens
Knappschafts-Kranken-, Knappschafts-Pensions- und
Strafgelder-Kassen.
a) Mitwirkung bei der Errichtung einer Kasse, ein-
schließlich der Genehmigung des Statuts
b) Mitwirkung bei der Vereinigung mehrerer Kassen
zu einer Kasse, beim Anschlusse eines Werks an
eine solche, bei der Aufhebung der Vereinigung
oder des Anschlusses einschließlich der Genehmigung
der Statuten und Statuten-Nachträge .
c) Genehmigung von Statuten und Statuten— Nach—
trägen in anderen Fällen sowie sonfüiger genehmi-
gungspflichtiger Beschlüsse der Kassenorgane, Be-
freiung von der Verpflichtung zur Errichtung
einer Kasse
4) Prüfung der Zulänglichkeit der statutenmäßigen Bei-
träge einschließlich der Genehmigung der Statuten-
Nachträge, insbesondere auch bei beabsichtigter
Ermäßigung dieser Beiträge oder Erhöhung der
Kassenleistungen
e) Erlaß eines Statuts oder Statnien-Nachtrags durch
die Aufsichtsbehörde
1) Prüfung von Vertreterwahlen einschließlich etwaiger
Aufforderung zu ihrer Vornahme oder Anzeige
8) Bestellung von Vorstandsmitgliedern, Vertretern zur
Generalversammlung oder Kassenverwaltern oder
Leitung von Vertreterwahlen durch die Aufsichts-
behörde, Amtsenthebungen von Kassenort ganen und
Kassenbeamten .
h) Prüfung der jährlichen übersichten und Rechnungs-
abschlüsse einschließlich der darauf ergehenden An-
weisungen, ferner Anweisung hinsichtlich der Ver-
waltung der Kasse in der Gebarung mit dem
Kassenvermögen und in anderen Fällen
i) Anberaumung oder Abhaltung von Sitzungen von
Kassenorganen durch die Aufsichtsbehörde
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