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1909 genehmigten Planes das Enteignungsrecht unter Anordnung des abgekürzten Ver—
fahrens nach §§ 67 flg. des Gesetzes verliehen.
Von diesem Rechte ist innerhalb der in § 12 Absatz 1 des Gesetzes bestimmten Frist
Gebrauch zu machen.
Dresden, den 1 2. August 1909.
Gesamtministerium.
Frhr. v. Hausen.
Grünewald.
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.