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a) die auf die Bergschäden sich beziehenden Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes
neu zu regeln,
b) über den Erfolg der Bemühungen der Staatsregierung: die Bergwerksunternehmer
zu bewegen, freiwillig aber planmäßig ihre Bergarbeiter zur Überwachung der
Sicherheit der Betriebe heranzuziehen, dem nächsten Landtage eine Mitteilung zu—
gehen zu lassen,
wie auch
7. die bei Beratung des Dekretes Nr. 22, den Entwurf des Wassergesetzes betreffend,
ausgesprochenen Ersuchen
a) eine gesetzliche Aufzählung der öffentlichen Gewässer in Sachsen, und
b) eine Kodifikation des Privatwasserrechts,
sobald es ausführbar erscheint, zu bewirken,
werden in Erwägung gezogen werden.
Desgleichen wird
8. in Erwägung darüber eingetreten werden, wie durch Vereinfachungen in der
Organisation, wie im Verfahren, insbesondere auch durch Erweiterung der Zuständigkeiten
der Unterbehörden, Vereinfachung der Instanzen sowie des Kanzlei= und Rechnungswesens
eine wesentliche Ersparnis an persönlichen Ausgaben erzielt, jedenfalls aber das in den
letzten Jahrzehnten zu beobachtende, unverhältnismäßige Anwachsen der persönlichen Aus-
gaben verhütet werden kann.
Ingleichen werden erwogen werden
9. die Petition der Emilie verehelichten Prietzold wegen Gewährung einer Beihilfe
zu den Kosten der Wiederherstellung der durch Hochwasser zerstörten Ufermauer,
10. die Petition wegen Errichtung eines Amtsgerichts in Schöneck,
11. die Petition wegen des Erlasses gesetzlicher Vorschriften über die Haftung der
Unternehmer elektrischer Straßenbahnen für Sachschäden,
12. die Petition der Gemeindevertreter in Crosta wegen Trennung des Gemeindebezirks
Lomske-Crosta,
13. die Petition der Vorstandes des Leipziger Diakonissenhauses um Bewilligung einer
jährlichen Beihilfe von 8000 ¾ zur Unterhaltung des Diakonissenhauses in Leipzig,
14. die Petitionen des Landwirtschaftlichen Vereins Lampertswalde bei Großenhain
und Umgegend und Genossen, die Aufhebung der Schonzeit für die Eichhörnchen und Amseln
betreffend, und
15. die Petition des Sanitätsrates Dr. Alfred Schanz in Dresden, betreffend Krüppel-
not und Krüppelhilfe, mit besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im Königreiche
Sachsen.