Sachbetreff.
Gebühren
Mindest-Höchst—-
Betrag
von
bis
Feststehender
Betrag
AM 4. Al .
.
SL□1
Abbauscheine für Kohlenbergwerke (6§ 4 Abs. 2 bis 4).
a) Erteilung eines Abbauscheins oder eines Nachtrags
zu einem solchen
bei Feldern bis zu 10 ha
für jede 10 ha mehrn
Angefangene 10 ha werden als voll gerechnet.
b) Zurückziehung eines solchen.
Hier werden obige Sätze zur Hälfte erhoben.
Anfertigung von Abschriften, Zeichnungen oder Abzeich-
nungen, soweit nicht in der Sache sonstige Gebühren
erhoben werden,
a) für den Bogen
b) für jede angefangene Seite
c) Zeichnungen und Abzeichnungen
für jede Arbeitsstunde .
Angefangene Stunden werden als voll gerechnet.
Amtshandlungen im allgemeinen, die vorwiegend im
Privatinteresse eines Beteiligten vorgenommen werden
und für die kein anderer Gebührensatz vorgesehen ist,
a) falls keine Vorerörterungen nötig waren
b) einschließlich notwendiger Vorerörterungen
Arbeitsordnungen.
a) Prüfung von Arbeitsordnungen und Nachträgen
zu solchen oder von Teilen der Arbeitsordnungen
b) gänzliche oder teilweise Befreiung v vom Erlaß einer
Arbeitsordnung .. ..
Beglaubigungen, soweit nicht in der Sache sonstige Ge—
bühren erhoben werden,
a) von Abschriften für jede angefangene Seite 5%
mindestens aber . .
b) von Unterschriften oder vondzeihen
einer Person ..
jeder weiteren Person i in derselben Sache
zusammen für einen Beglaubigungsvermerk jedoch
nicht mehr als ... .
c)vonZe1chnungenund Abzeichnungen.
Hier werden die Sätze unter 2c erhoben.
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