Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

N. N. 
17 
c) Verzeichnis 
der 
bei dem Abschlusse der Rechnung auf das Jahr 1910 in Rest verbliebenen 
  
  
Brd.-Kat.-Nr. oder 
    
  
GEinkommensteuer. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Straße u. Haus-Nr., Stand, Rest 
unter der der Bei- Name Beruf und A b 
tragspflichtige Erwerb auf das ngaben 
2 ½vr laufende Jahr auf über den Stand des Bei- 
22 22 frühere treibungsverfahrens 
: des Beitragspflichtigen ** Jahre 
— — Termin Betrag 
aufgenommen ist 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 
AM J. # 4 
10 Böhme, Alb. Hausbes. u.2 10 — 5./10. 10 in Konkurs. Rückst. 
Zimmerges. angem. Verf. schwebt noch. 
70 Dietrich, Max Waldarbtr. 3 50 gestundet bis 15./1. 11; E. d. 
F. M. Nr. 970D. 
90 90 Schurig, Emil Villenbes. 1. 2. 78 — 78 75 Schuldn, im Ausl. Weder Be- 
1 kanntm. des Schätzungsergebn. 
noch schriftl. Mahnungen 
1 konnten behändigt werden. Rest 
zuf. Anordn. d. F. M. Nr. 1920 
D 09 bis auf weit. fortzuführen. 
usw. usw. 
115 50 78 75| Summe der Reste. 
194.4 25 4. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Daß vorstehend verzeichnete Reste wirklich noch außenstehen, wird hiermit pflichtgemäß versichert. 
Der Stadtrat. 
N. N., 
Bürgermeister. 
(X. N., 
Gemeindevorstand.) 
am 
19 
N. N., 
Stadtsteuereinnehmer. 
(N. N., 
Ortssteuereinnehmer). 
Anmerkung: Ist der Bürgermeister oder Gemeindevorstand zugleich Steuereinnehmer, so ist das Restverzeichnis von ihm 
und von einem andern Mitgliede der Gemeindevertretung zu vollziehen. 
1910. 
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