Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

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Klasse I: 2 Stunden wahlfrei. 
Fortsetzung des Maschinennähens, praktisches Schneidern: Anfertigen von Hemd- 
blusen, Untertaillen, Kinderkleidern usw. Verzieren der Gegenstände mit Stickerei. 
Nebenarbeiten: Luxusarbeiten. 
8 77. 1. Mit Rücksicht auf örtliche Verhältnisse sind Verschiebungen des Lehr- 
ganges in der Weise zulässig, daß statt mit Stricken in Klasse IX mit Häkeln be- 
gonnen und mit dem Stricken erst später eingesetzt, auch das Zuschneiden und Nähen 
des Mädchenhemdes nach Klasse IV verlegt wird. 
2. Der Unterricht ist Klassenunterricht; doch darf die Leistungsfähigkeit schneller 
arbeitender Schülerinnen nicht gehemmt werden. Ihnen ist Gelegenheit zu 
Zwischen= oder Nebenarbeiten zu geben, die dem Unterrichtsstoffe organisch ver- 
bunden sind oder früher Erlerntes wiederholend aufnehmen. 
3. Die Entwicklung des Formen= und Farbensinnes, eines guten persönlichen Ge- 
schmackes und selbständigen Urteils ist möglichst zu fördern. Empfehlenswert ist der 
Wechsel zwischen Arbeiten praktischer Art und solchen, die dem Gestaltungstriebe und 
der Erfindungsgabe mehr Freiheit lassen. 
4. Alle Übungen sind tunlichst an Gegenständen des Hausgebrauchs vorzunehmen. 
Auf Sorgfalt, Sauberkeit und umsichtigen Fleiß ist auch bei Herstellung bescheidener 
Nadelarbeiten Wert zu legen. 
5. Arbeiten, welche die Augen anstrengen, dürfen nur mit öfteren Unter- 
brechungen angefertigt werden. 
6. Vorlesen oder fremdsprachliche Unterhaltung ist in den Nadelarbeitsstunden 
nicht zu gestatten. 
7. Hausaufgaben sind nicht zulässig. Doch ist zu selbständiger Verwertung der er- 
langten Kenntnisse und Fertigkeiten außerhalb der Schule (z. B. Ausbessern) anzu- 
regen, ebenso zum Besuche von Ausstellungen kunstgewerblicher Art. 
Tateinische Sprache. 
Studienanstalt. 
Obersekunda bis Oberprima, je 3 bis 4 Stunden, wahlfrei. 
§ 78. Elementare Kenntnis der lateinischen Grammatik; Verständnis eines 
leichteren lateinischen Textes. 
879. Das reichliche Maß neusprachlicher Kenntnisse und die gesamte gramma- 
tische Schulung, welche die Schülerinnen aus der höheren Mädchenschule mitbringen, 
1910. 96 
Bemerkungen. 
Lehrziel. 
Bemerkungen.
	        
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