Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

* 
Wallserlachenn. Mindest. öchst- 
Betrag 
  
  
  
— 
2) Verfahren wegen Herstellung von Vorkehrungen zur i 
Abwendung von Nachteilen im Falle des WG. 5 41 
Absatz 2, sofern das Verfahren nicht innerhalb des 
Erlaubnisverfahrens WG# # 40) stattfindet 
ßh) Verfahren zur Feststellung, Anbringung, Anderung, 
icderhertellun dder Ausbesserung von Stanzeichen 
(WG. S Ausf.-B § 12) 3 
i) Verfahren wegen Beseitigung von Stananlagen und 
P Umbauten und Wiederherstellungen an solchen 1 
WG. 45, 46 Absatz 2), sofern nicht eine Gebühr 
— a zu erheben iftt 3 20 
9. Wasserbücher, Verfahren nach WG. 88 1 absatz? 2, 52 
wegen Eintragung angemeldeter Wasserbenutzungen in das 
Wasserbuch. . . .. .. 5 
10. Heilquellen, 
a) Verfahren zur Bezeichnung von Heilquellen, ihres 
Schutzbereiches und der im WG. 8§ 54 genannten # 
Tiefe, sofern nicht das Verfahren ausschließlich von 
Amts vagen erfolgt (WG. 8§ 54, 58, Ausf.-V. § 28) 
b) Verfahren wegen Erteilung der Erlaubnis zu Aus- 
grabungen, Bohrungen und ähnlichen Arbeiten (WG. 
88 54 flg.), wegen Widerrufes der Erlaubnis (WG. 
§ 56) und wegen vorläufiger Maßregeln zum Schutze 
von Heilquellen (WG. S 59) .. .. 
c) Erlaubnisverfahren auf grund des WG. 860 wegen 
Gefährdung von Heilquellen durch Einführung von 
Stoffen in fließende Gewässer, sofern nicht eine 2*“ 
Gebühr nach Sa zu erheben iit " 5 — 100 
11 Hochwassergebiet, 
a) Erlaubnisverfahren wegen Anlagen und Ablagerungen 
(We. § 87 Absatz 1) .. 3--:-50—--- 
b) Verfahren wegen Ausnahmebewilligung betreffs der 
Freihaltung von Hochwasserdämmen und der vor und 
hinter ihnen liegenden Geländestreifen (86. 8 89 
Absatz 3). .. 1 — — 30 — 
Oi 
V 
100 
500 — 
□'V 
M 
100. 
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.