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Untersekunda: 2 Stunden.
Römische Geschichte. Besondere Berücksichtigung der römischen Kultur, der
Verfassungsfragen, der sozialen Kämpfe, der Kolonialpolitik, des Imperialismus,
des Sieges des Christentums in der alten Welt.
Die germanischen Staatenbildungen. Das römisch-germanische Kaisertum
Karls des Großen und seiner Nachfolger bis zum Teilungsvertrag von Verdun.
Obersekunda: 2 Stunden.
Das Mittelalter und die neuere Zeit bis zum Dreißigjährigen Krieg mit be-
sonderer Betonung der Kulturzustände. Die außerdeutsche Geschichte ist soweit zu
berücksichtigen, als sie für die Würdigung der Kulturfortschritte und für das Verständnis
der deutschen Geschichte notwendig ist.
Unterprima: 2 Stunden.
Vom Frieden zu Münster und Osnabrück bis zum Wiener Kongreß.
Zeitalter Ludwigs XIV., Friedrichs des Großen, Napoleons.
Oberprima: 2 Stunden.
Vom Wiener Kongreß bis zur Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung
der konstitutionellen, der nationalen und der wirtschaftlich-sozialen Bewegung, der
Weltpolitik. Die außerdeutsche Geschichte ist soweit zu behandeln, als sie auf Deutsch-
land Einfluß gehabt hat.
Auf Grund der erworbenen Kenntnisse in der Verfassungs-, Rechts= und Wirtschafts-
geschichte unseres Volkes ist ein Bild von den staatlichen, wirtschaftlichen und gesell-
schaftlichen Erscheinungen der Gegenwart zu entwerfen, das, von Haus und Gemeinde
ausgehend, sich über die sächsische Heimat, das Deutsche Reich und seine Beziehungen
zu den übrigen Kulturländern erstreckt, wobei gelegentlich Vergleiche mit den Zu-
ständen im Altertum und Mittelalter zu ziehen sind.
8 25. 1. Geschichtliches Wissen und geschichtliches Urteil werden auch in anderen
Fächern vermittelt, so besonders im Religionsunterricht, im deutschen und fremd-
sprachlichen Unterricht, in der Erdkunde. Alles dies geschickt zusammenzufassen und
für das Fach wirkungsvoll auszunützen, ist eine wesentliche Aufgabe des Geschichts-
lehrers.
2. Die deutsche Geschichte steht im Mittelpunkt des Unterrichts von vier Klassen;
die Liebe zum Vaterland, geklärt durch gründliche Kenntnis der Vergangenheit und
rechte Einschätzung der heimischen Verhältnisse ohne ungerechte Beurteilung des Aus-
lands, soll seine Frucht sein. Darüber hinaus wird es sich der Geschichtslehrer an-
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Bemerkungen.