Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

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der Übungsschule sind sie tunlichst heranzuziehen. In die von dem Lehrer zu führenden 
Lektionsbücher, Versäumnislisten, Zensurlisten sowie in das Hauptbuch der Schule 
ist ihnen Einblick zu geben. 
(#5) Ihre wichtigsten Beobachtungen und Erfahrungen hinsichtlich der geistigen 
Verfassung und des sittlichen Verhaltens der Kinder haben sie in ein Heft einzutragen, 
das zu bestimmter Zeit dem Lehrer und dem Direktor vorzulegen ist. 
(26) Wo es angängig ist, empfiehlt sich der Besuch von öffentlichen Prüfungen in 
der Volksschule des Seminarortes oder eines nahen Nachbarortes, auch gelegentlich 
unter Leitung eines Seminarlehrers nach eingeholter Genehmigung des Bezirks- 
schulinspektors und vorgängiger Verständigung mit den betreffenden Lehrern der Be- 
such des Unterrichtes in einer Volksschule oder Fortbildungsschule. 
Zeichnen. 
§ 50. Kenntnis der wichtigsten zeichnerischen Darstellungsmittel und Dar-- Lehrziel. 
stellungsweisen; Fähigkeit selbständiger, sicherer Auffassung und richtiger, sauberer 
und geschmackvoller Darstellung ebener und räumlicher Gebilde nach Form, Farbe und 
Beleuchtung; Sinn und Verständnis für Eigenart und Schönheit in Natur und Kunst; 
Fähigkeit der Verwendung des Zeichnens als Ausdrucks= und Veranschaulichungs- 
mittel im Sachunterrichte mit entwickeltem Formen= und Farbengedächtnisse; Fähig- 
keit zur Erteilung eines geschmackbildenden Zeichenunterrichtes. 
851. Klasse VII. 2 Stunden. Verteilung des 
A. Freies Zeichnen und Malen. Vorwiegend flächenhafte Darstellung von ein- behrstoffes 
sachen Natur-, Gebrauchs= und Kunstgegenständen nach Hauptform als Silhouette, 
Umrißzeichnung, in geeigneten Fällen mit Angabe der Hauptfarbe (z. B. Blätter, 
Blüten, Früchte, Federn, Käfer, Schmetterlinge: Giebel, Fenster, Tor, Turm, Wetter- 
fahne; Wappen, Vasen, Geräte, Werkzeuge). 
Gedächtnismäßige Darstellung von Tier und Mensch in ausdrucksvollen Stellungen 
(Silhouette oder Bleistiftskizze). 
Übungen im Gedächtniszeichnen und Zeichnen nach Zeit. 
Anleitung zur Unterscheidung von Grund= und Mischfarben, von Farbschattierungen 
und im Gebrauche der Farbstoffe. 
Bleistift= und Pinseltechnik; bei Großzeichnungen Kohle= und Buntstifttechnik. 
B. Gebundenes Zeichnen. UÜbungen im Schätzen, Messen und Konstruieren von 
einfachen regelmäßigen Formen (Flächengliederungen und Vielecke). 
1816. 19
	        
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