Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

— 129 — 
gen: Hangzucken aufwärts. Gesellschaftsübungen. 8. Übung im Seilschwingen. 
Schw. Schwebelauf. Schwebegang mit Niederknien, Standwage. Pf. Steigerung. 
— Wende. 
IV. Vo. U.— Spr. Wie Klasse III, dazu Dreisprung. L. Eilbotenlauf. Hindernis- 
lauf über 100 m. Dauerlauf bis 10 Minuten. Schnellauf 100 m. We. Gerwerfen. 
Kugelstoßen 5 kg. Zi. Tauziehen im Viereck. Steyrisch Ringen. 
V. Sp. Faustball. Turmball. Schleuderball. Schlagball. — 
Abschluß der Methodik des Turnunterrichtes unter Berücksichtigung der Lehrpläne 
der Volksschulen; wichtige Literatur. Physiologie der Leibesübungen; Psychologisches. 
Klasse I. 2 Stunden. 
I. Ord. Je ein Quer= und Längsaufzug. Ein Reigentanz. 
II. Fr. u. Ha. — Fr. Wiederholung und Steigerung in Übungsverbindungen. 
Beurteilung der Übungswirkung. Übungsfolgen. St. Stab als Stütze. K. Weitere 
Verarbeitung. G. L. u. H. Wie Klasse II. 
III. Ger. U. Wie Klasse II. Weitere Übung durch Verbindungen. Wieder- 
holung. Ubersichten. Zusammenstellung von Übungsfolgen. 
IV. Vo. U. Wie Klasse II, mit Steigerung der Leistungen. 
V. Sp. Wiederholung der Lauf= und Fangspiele für Lehrzwecke. Sonst wie 
Klasse II. — 
Einiges Wichtige aus der Geschichte des Turnens, über Tagesfragen, Jugend- 
pflege, Vereinsturnen. 
§ 62. (1) Der Turnunterricht wirke jederzeit auf Entwickelung und Kräftigung 
des ganzen Körpers hin und diene der Erziehung zu Gewandtheit und Ausdauer, 
Entschlossenheit und Geistesgegenwart, Gehorsam und Gemeinsinn. Mit Straffheit 
des Unterrichtsbetriebes verbinde sich die Förderung des jugendlichen Frohsinnes und 
der Turn= und Spielfreudigkeit sowie die Erziehung zu guter Haltung, Wohlanständig- 
keit und Beachtung der geselligen Formen. Der Unterricht gebe Anregung zu Leibes- 
übungen und nachhaltiger Körperpflege auch außerhalb der Schulzeit. 
(2) Jede Turnstunde bilde ein planmäßig nach physiologischen Grundsätzen an- 
gelegtes Ganzes. Die Ubungsarten sollen sich in freudig anregendem Wechsel ab- 
lösen; die Inanspruchnahme starker geistiger Mitarbeit, lange, das Gedächtnis be- 
lastende Ubungsfolgen sind zu vermeiden. 
(s) In allen Klassen und Stunden sind regelmäßig Haltungsübungen teils als 
reine Freiübungen teils als Freiübungen mit Stützpunkt vorzunehmen. 
21“ 
Bemerkungen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.