Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

— 311 — 
K. II. 
Rechnung 
der Steuergemeinde 
über die Einhebung der Kirchenanlagen von den rômisch--katholischen Glaubensgenossen 
auf das Jaohr 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
VBetrag der Anlagen 
b 
vom Grund— vom Ein— 
besitze kommen 
Einnahmereste aus früheren Jahren lt. des vorjährigen Restverzeichnisses. 
.......... . Solleinkommen nach Maßgabe des abgeschlossenen Katasters. 
................ Zuwachs lt. der Zuwachsliste a. 
# # 
ED„ SDHumme. 
WMWegfall, einschließlich Erlasse und Erstattungen, lt. der Wegfallsliste b. 
....·......... Verbleibendes Solleinkommen. Davon ab: 
»sp, EEinnahmereste lt. Restliste c. 
ergibt 
l 
...... AM 4 Isteinnahme, die eingeliefert worden ist mit: 
“ 4 durch Anrechnung der Gebühren für die Erhebung 
und für die den Gemeindebehörden außer der Er- 
hebung obliegenden Geschäfte nach 5% der Ist- 
einnahme, 
an Verwaltungsaufwand (§ 43 d. V.), 
iàBW7 - durch bare Lieferung. 
Summe w. o. 
Über den Empfang der obenangerechneten Gebühren wird namens der 
Gemeindebehörde gquittiert 
Uu t 
NV V 
  
, den. 19 
Der Stadtrat. 
N. N., N. N., 
Bürgermeister. (Stpl.) Stadt-Steuereinnehmer. 
N. N. N. N., 
Gemeindevorstand. Orts-Steuereinnehmer.
	        
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